Fahrpersonalverordnung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz und Bürokratieabbau
(Hamburg) - Die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte neue Fahrpersonalverordnung verstößt nach Ansicht des BdKEP gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen die Geschäftsordnung der Bundesministerien für Bürokratiekostenminderung. Sie verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Verbots von Willkür.
Kernpunkt ist der krampfhafte deutsche Sonderweg, Fahrzeuge bereits ab mehr als 2,8 t zGM in die Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten einzubeziehen. Dabei haben EU-Parlament und EU-Kommission nach langen Verhandlungen 2006 endgültig entschieden, keine Fahrzeuge unter 3,5 t zGM in die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten einzubeziehen.
Der Entwurf der Verordnung ist willkürlich, da nur noch eine absolute Minderheit von Unternehmen unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften fallen und sich dem bürokratischen Kostenaufwand der Zettelwirtschaft mit den Tageskontrollblättern stellen muss, um den Aufzeichnungspflichten nachzukommen.
Denn im Entwurf zur Fahrpersonalverordnung werden jetzt generell Fahrzeuge der Marktbeschicker und Handwerker resp. Fahrzeuge auf Montage und des Handels ausgenommen. Handwerker stellen die größte Nutzergruppe der Fahrzeuge bis 3,5 t zGM von über 40 Prozent aller Zulassungen im Transporterbereich dar. KEP-Fahrzeuge, soweit es um long distance-Verkehre geht, machen nach BdKEP-Einschätzungen nur etwa 1 Prozent der Fahrzeugzulassungen aus. Die Zahl ist deshalb so klein, da aufgrund einer neuen EU-Bestimmung KEP-Fahrzeuge in der Zustellung im Umkreis von 50 km keine Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen. Schätzungsweise 20.000 Transporter werden für überregionale und internationale Verkehre eingesetzt.
Der BdKEP fordert in seiner Stellungnahme das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsminister auf, dieser Willkür endlich Einhalt zu gebieten und eine Minderheit, zumal es sich hierbei überwiegend um Klein- und Kleinstbetriebe handelt, nicht mit hohen Kosten einer Verordnung zu belasten, deren Einhaltung im neuen Zuschnitt der Fahrpersonalverordnung kaum noch überprüfbar ist.
Wir wollen wie alle anderen behandelt werden. Und wenn der größte Teil von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften ausgenommen wird, dann wollen wir als Minderheit gleich behandelt werden und nicht einer Willkür ausgesetzt sein, fordert Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP.
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