Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Fakten zum Ärztestreik / KGSH mahnt Versachlichung an

(Kiel) - Der aktuelle Ärztestreik ist nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) nicht gerechtfertigt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Krankenhäuser stellt der vom Marburger Bund abgelehnte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine angemessene Vergütung für Klinikärzte sicher.

Der Geschäftsführer der KGSH, Bernd Krämer, hält eine Versachlichung der öffentlichen Diskussion für dringend notwendig. So würden teilweise falsche Behauptungen aufgestellt und unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermengt.

Daher informiert die KGSH zu folgenden Fragen :

Wer trägt die Kosten höherer Arztgehälter?

Die Krankenhäuser haben keine Möglichkeit, ihre "Preise" zu erhöhen, also höhere Kosten weiterzugeben. Durch gesetzliche Vorgaben dürfen die Einnahmen der Kliniken jährlich nur höchstens um eine bestimmte Veränderungsrate erhöht werden. Dieser Wert beträgt für 2006 0,63 Prozent. Kostenerhöhungen für Ärzte können also nur durch weitere Einsparungen an anderer Stelle, insbesondere beim Krankenhauspersonal aufgefangen werden.

Im Unterschied zu allen anderen Berufsgruppen im Krankenhaus nimmt die Zahl der Ärzte kontinuierlich zu. Die Ausgaben der Krankenhäuser für Ärzte sind in den vergangenen fünf Jahren um rund 20 Prozent angestiegen.

Werden Krankenhausärzte vergleichsweise schlecht bezahlt?

Verglichen mit anderen Hochschulabsolventen haben Ärzte die höchsten Einkommen im öffentlichen Dienst. Im Krankenhaus sind Ärzte mit weitem Abstand die "Spitzenverdiener". In jüngster Vergangenheit wurden zusätzlich die Einkommen von Berufsanfängern durch die Abschaffung des "Arztes im Praktikum" massiv verbessert. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht im Unterschied zu anderen Branchen auch keine Abschaffung des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes vor.

Wie werden Bereitschaftsdienste berücksichtigt?

In den Medien entsteht gelegentlich der Eindruck, Bereitschaftsdienste von Ärzten würden nicht bezahlt. Tatsächlich wird diese "Arbeit auf Abruf" mit 80 Prozent der normalen Vergütung berücksichtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Bereitschaftsdienste nur angeordnet werden dürfen, wenn voraussichtlich weniger als die Hälfte der Zeit tatsächlich mit Arbeit belegt ist. Maximal 50prozentige Arbeit wird also zu 80 Prozent bezahlt.

Durch Bereitschaftsdienste erzielen Krankenhausärzte zusätzliche Einkünfte von durchschnittlich rund 800 Euro monatlich.

Müssen Krankenhausärzte in "Endlosschichten" arbeiten?

Nach dem für die kommunalen Krankenhäuser geltenden TVöD sind überlange Arbeitszeiten nicht zulässig. Die tarifvertraglich zulässigen Arbeitszeiten orientieren sich streng am Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für die Ermittlung der Höchstarbeitszeit werden Bereitschaftszeiten vollständig als Arbeitszeit gewertet. Entweder ist das neue Arbeitszeitrecht schon vollständig in den Häusern umgesetzt oder die Umsetzung findet zur Zeit statt. Für Schleswig-Holstein wird diese Tatsache selbst von streikenden Ärzten bestätigt. Das hat jedoch zur Folge, daß es in einigen Fällen zu Einkommensreduzierungen bei Ärzten kommen kann, die jetzt nicht mehr im früheren Umfang arbeiten dürfen.

Müssen Krankenhausärzte unbezahlte Überstunden leisten?

Überstunden an kommunalen Krankenhäusern werden entweder in Freizeit ausgeglichen oder mit Überstundenzuschlägen bezahlt. Dies ist nach dem bestehenden Tarifvertrag (TVöD) zwingend. Entsprechende tarifvertragliche Forderungen des MB sind deswegen nicht nachvollziehbar. Sollte es in Einzelfällen Überstunden ohne Freizeitausgleich und ohne Bezahlung geben, so würde dies im Widerspruch zu dem geltenden Tarifvertrag stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) Ulrike Petersen, Pressereferentin Feldstr. 75, 24105 Kiel Telefon: (0431) 8810510, Telefax: (0431) 8810515

(tr)

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