Fall Cicero: DJV-Stellungnahme stützt Verfassungsbeschwerde
(Berlin) - Die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der Cicero-Redaktionsräume sowie der Beschlagnahme umfangreichen Redaktionsmaterials verletzen nach Auffassung des DJV das Grundrecht der Pressefreiheit. Dies ist das Ergebnis einer DJV-Stellungnahme, die dem Bundesverfassungsgericht übermittelt wurde. "Die Stellungnahme unterstützt die Verfassungsbeschwerde des Cicero-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen die Beschlüsse der Gerichte", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte die Durchsuchung und Beschlagnahme im September 2005 mit dem Verdacht gegen den Journalisten Bruno Schirra und Weimer auf Beihilfe zum Geheimnisverrat begründet. Zuvor war in Cicero ein Artikel über den mutmaßlichen Terroristen al-Zarqawi erschienen, der sich unter anderem auf einen nur für den Dienstgebrauch bestimmten Bericht des Bundeskriminalamts bezieht. Nach Meinung des DJV ist bereits die Meinung der Gerichte verfassungsrechtlich fraglich, dass die Veröffentlichung eines Artikels eine Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses darstellen soll. Zudem sei es bei den Durchsuchungen und Beschlagnahmen lediglich darum gegangen, die Identität des Informanten innerhalb des BKA aufzudecken. Den Informantenschutz hätten das Amtsgericht wie das Landgericht in ihren Beschlüssen nicht ausreichend verfassungsrechtlich gewürdigt. Die gesetzlich geforderte Prüfung der Verhältnismäßigkeit sei nicht erfolgt. "Eine klare Entscheidung zugunsten der Pressefreiheit ist notwendig", erklärte Konken. Nur ohne die Angst im Hinterkopf von Journalisten, Opfer staatlicher Eingriffe zu werden, sei investigativer Journalismus auch in diesem Bereich künftig möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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