Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer fordern Anpassung des Insolvenzrechts

(Berlin) - Die Uhr tickt. Die Zeit läuft ab. Nicht nur für die Parlamentarier, die in einer Woche in die Sommerpause entschwinden, sondern vor allem für viele Unternehmen, die mit Schweißperlen auf der Stirn an den 30. September denken. Dann endet die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Am 30. September entscheidet sich für viele Unternehmen, ob und wie es weitergeht. Wer dann überschuldet ist - und sei es eben auch durch die Corona-Hilfskredite, muss rechtlich gesehen Insolvenz anmelden. Und wird die Überschuldung nicht binnen drei Wochen angezeigt, spricht der Gesetzgeber sofort von Insolvenzverschleppung, mit der dann auch die persönliche Strafverfolgung und Haftung der Geschäftsführer einhergeht. Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER warnt: "Eine riesige Insolvenzwelle rast im Herbst auf uns zu, wenn der Gesetzgeber nicht rechtzeitig aktiv wird.

Alle Alarmglocken sollten schrillen. Das Insolvenzrecht muss angepasst werden. Als Insolvenzkriterium sollte nicht wie bisher auch die Überschuldung, sondern künftig ausschließlich die Zahlungsunfähigkeit herangezogen werden. So könnten Insolvenzen jedenfalls einige von im Kern gesunden Unternehmen vermieden werden."

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Anne-Katrin Moritz, Pressestelle Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

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