Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Fastnacht, Fasching, Karneval: Wer haftet bei Unfällen?

(Berlin) - Rund eine Million Jecken werden alleine in Köln am Straßenrand stehen, wenn es am Rosenmontag wieder heißt: "de Zooch kütt" (der Zug kommt). Ganz zu schweigen von den Menschenmassen in Düsseldorf, Mainz oder Rottweil. Ungefährlich ist es für die Zuschauer dabei nicht immer: Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen registriert die Polizei Jahr für Jahr zahlreiche mehr oder weniger schwer Verletzte. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Körper- oder Sachschaden aufkommt. Drei Anspruchsgegner kommen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Berlin für den Geschädigten in Betracht: der Veranstalter, einzelne Zugteilnehmer oder andere Zuschauer.







Der Veranstalter - meist ein eigenes Festkomitee - muss den Zug so organisieren, dass Schädigungen der Teilnehmer und Zuschauer vermieden werden. Eine Haftung des Veranstalters ist z. B. denkbar, wenn er verkehrsunsichere Wagen zulässt oder mangelhafte Tribünen errichtet und vermietet und dadurch jemand zu Schaden kommt. Meist schließt das Festkomitee eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Damit sind die Mitglieder des Festkomitees für ihre Haftung aus der Leitung und Überwachung der Veranstaltung versichert. In der Veranstalter-Haftpflichtversicherung sind damit auch Schäden eingeschlossen, die durch das Werfen von bestimmten, vorher genehmigten kleinen Gegenständen (wie "Kamelle", also einzelne Bonbons oder Pralinen) in die Menge entstehen.







Die teilnehmenden Karnevalsgesellschaften können für sich eine so genannte Vereins-Haftpflichtversicherung abschließen. Damit sind die einzelnen Zugteilnehmer gegen Schäden versichert, die bei "üblichen" Karnevalsumzügen entstehen können. Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur "umzugsgeeignete" Pferde eingesetzt werden.







Auch Zuschauer haften natürlich für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf.







Dennoch sind bei allen größeren Veranstaltungen Unfälle denkbar, für die niemand haftet. Für die Zugteilnehmer selbst schließt der Veranstalter in der Regel eine Berufsunfallversicherung ab. Zuschauer können sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Je nach den vereinbarten Leistungen erhält man im Schadenfall Krankentagegeld, Genesungsgeld oder Übergangsentschädigung bis zur Entschädigung bei Invalidität.







Und noch ein Tipp für die närrischen Tage: Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf hoch- oder niedrigprozentige Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen lassen, denn er riskiert im Falle einer Kontrolle nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Regress seines Kfz-Haftpflichtversicherers oder die Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers. Nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsnacht sollte man sich auch am nächsten Morgen nicht hinter das Steuer setzen, denn der Restalkoholspiegel kann noch enorm, die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein.



Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: GDV

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