Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Fehlende Beteiligung der Kommunen bei heutiger Anhörung zur Zuwanderung ist ein Skandal

(Köln) - Der Deutsche Städtetag hat es als Skandal bezeichnet, dass die kommunalen Spitzenverbände bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages nicht als Sachverständige geladen sind. Die Integration der Ausländer finde in den Städten statt und das Zuwanderungsgesetz bringe weitreichende organisatorische, personelle und finanzielle Folgen für die Kommunen mit sich, erklärte Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, heute in Berlin. „Die Städte erbringen schon heute große Integrationsleistungen und müssen das Zuwanderungsgesetz in Zukunft anwenden, aber der Bundestag verfährt offenbar nach dem Motto: Wir sagen den Städten, was sie zu tun haben, aber mitreden sollen sie nicht.“

Articus erinnerte ausdrücklich daran, dass sowohl die Geschäftsordnung der Bundesregierung als auch die Geschäftsordnung des Bundestages den kommunalen Spitzenverbänden als Vertretern der dritten Ebene in Gesetzgebungsverfahren eine hervorgehobene Stellung gegenüber sonstigen Sachverständigen und gegenüber Interessensvertretern einräume. Diesen Grundsatz verletze der Innenausschuss mit seiner Entscheidung für die heutige Anhörung, zumal er trotz der vom Städtetag vorgetragenen Argumente auch auf Nachfragen keine Notwendigkeit gesehen habe, die kommunale Seite einzuladen.

Der Deutsche Städtetag halte ein Zuwanderungsgesetz für notwendig, das den Zuzug von Ausländern nicht nur wirksam regele und begrenze, sondern auch mit einem Integrationsprogramm verknüpfe. Aber, so Articus: „Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz entspricht in mehreren Punkten nicht den Erwartungen der Städte.“ Die zentrale Forderung der Städte richte sich vor allem darauf, dass die staatlichen Aufgaben - wie die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrationskurse für Neu- und Altzuwanderer – auch vollständig staatlich finanziert werden müssten.

Die Pläne des Bundes sähen dagegen anders aus: Dieser wolle sich teilweise aus der Finanzierung der kostenträchtigen Integrationskurse zurückziehen mit der Folge, dass die Kosten über die Länder auf die Kommunen verlagert würden. Weitere Belastungen sieht Articus durch die aufenthaltsrechtliche Besserstellung weiterer Flüchtlingsgruppen aus humanitären Gründen auf die kommunal finanzierte Sozialhilfe zukommen.

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages forderte außerdem eine Verteilungsregelung für unerlaubt einreisende Ausländer, die keinen Asylantrag stellen. Nur so könne verhindert werden, dass einzelne Städte überproportional stark belastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: 0221/37710 Telefax: 0221/37711 28

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