Pressemitteilung |

Fehlende Perspektiven im Gesetzentwurf zur Modernisierung der Besoldungsstruktur

(Bonn) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende des DBB – Beamtenbund und Tarifunion, Peter Heesen, hat am 13. Dezember während einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur sowie zum Gesetzentwurf zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die fehlenden Perspektiven für die Beamtenschaft beklagt und in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass der DBB seine Vorbehalte gegen die Gesetzesvorhaben weiter aufrecht erhalten wird.

Wer, so Heesen, mit dem Besoldungsstrukturgesetz als Bestandteil eines von 15 Leitprojekten des Programms „Moderner Staat – moderne Verwaltung“ neue Gestaltungsspielräume und Perspektiven für die Dienstherren eröffnen und eine Förderung des Leistungswillens ohne bundeseinheitliche Vorgaben erreichen möchte, müsse auch tatsächliche Perspektiven aufzeigen. Diese fehlen aus Sicht des DBB gänzlich. Eine Förderung vorhandener Beamter unterbleibe sogar, weil keine flächendeckende Leistungsbezahlung vorgesehen sei.

Ebenfalls vom DBB abgelehnt wird die vorgesehene Einführung einer bandbreiten Regelung für den gehobenen und höheren Dienst mit der Möglichkeit, im Eingangsamt und im ersten Beförderungsamt niedriger oder höher zu besolden. Dies führe zur Zersplitterung der im Grundgesetz gesicherten einheitlichen Besoldung und Versorgung. Wenn man, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bewährte bundeseinheitliche Regelungen aufgeben wolle, so besteht die Gefahr der Schaffung eines Besoldungsgefälles von Land zu Land und von Region zu Region.

Heesen hob insbesondere hervor, dass mit diesem Vorstoß missbrauchsanfällige Regelungen geschaffen werden sollen, die für spätere Sparprogramme und letztendlich auch für eine Ämterpatronage als gesetzliche Grundlage dienen könnten.

Verfassungsrechtliche Bedenken meldete der DBB auch bezüglich der vorgesehenen Neugestaltung des Familienzuschlages zur „zeitgemäßen Anpassung an veränderte gesellschaftliche Bedingungen und Verhältnisse“ an: Gerade für neu eintretende Beamte sei diese Maßnahme unausgewogen und familienpolitisch verfehlt.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende machte zum Abschluss seiner Ausführungen deutlich, dass der DBB seine Vorbehalte gegen die Gesetzesvorhaben im politischen Raum weiter artikulieren wird. Der Innenausschuss plant nach Auswertung der Ergebnisse dieser Anhörung zu Beginn des Jahres 2002 über die Gesetzentwürfe zu entscheiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Friedrichstr. 169-170 10117 Berlin Telefon: 030/408140 Telefax: 030/

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