Fernwärmeausbau - Novellierung der AVBFernwärmeV
(Berlin) - Gestern Abend endete die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der AVBFernwärme-Verordnung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Stärkung des bewährten Preisbildungsmechanismus, kritisiert aber gleichzeitig den bürokratischen Mehraufwand.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: "Um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Fernwärmeversorger bis 2030 etwa 43,5 Milliarden Euro investieren. Es ist klar, dass wir diese Mammutaufgabe nur dann bewältigen, wenn die Rahmenbedingungen konsequent auf die Investitionstätigkeit ausgerichtet werden. Daran muss sich die novellierte Verordnung messen lassen."
Bewährter Preisbildungsmechanismus wird gestärkt, Bürokratiekosten steigen
Deshalb ist es gut, dass die seit Jahrzehnten bewährte Preisänderungssystematik im Entwurf bestätigt und der Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung der Kosten- und Marktelemente erhalten bleibt, so Liebing. "Nur so haben die Fernwärmeversorger Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen sie die nun zu stemmenden Rekordinvestitionen überhaupt zurückverdienen können. Alle weiteren Diskussionen im politischen Raum um weitere Eingriffe in die Preisbildung sind kontraproduktiv."
Insgesamt werden die Verbraucherrechte durch erweiterte Preistransparenzpflichten, konkreteren Vorgaben für die Preisbildung sowie der Ausweisung ökologischer Kriterien im vorliegenden Entwurf umfassend adressiert. Auch die Kombination von Preisausweisungspflicht für typisierte Abnahmefälle und Preistransparenzplattform von AGFW, BDEW und VKU schafft eine sehr gute Preistransparenz.
"Allerdings", kritisiert Liebing, "kommt es damit auch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Fernwärmeversorger - und das gerade in einer Zeit, in denen Politik versucht, Bürokratie abzubauen. Das sehen wir auch deshalb kritisch, weil viele Veröffentlichungspflichten mehrdeutig formuliert und damit Rechtsunsicherheiten fast schon vorprogrammiert sind. Deshalb sollte der Mehraufwand auf ein notwendiges und sinnvolles Maß beschränkt werden. Ein Überfluss an Informationen und Daten in der Fernwärmerechnung schafft nicht mehr Transparenz sondern Verwirrung. Wir plädieren für einfache, klare und vom Kunden nachvollziehbare Regeln und Daten. Genau das liegt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher."
Stärkung des Preisanpassungsrechts als Kernforderung im weiteren Verfahren
Umso wichtiger sei es, im weiteren Verfahren die Bedingungen stärker in den Blick zu nehmen, die für den anstehenden Fernwärmeausbau und deren Dekarbonisierung essentiell notwendig sind. Kuriose Regelungen, die die Kündigung aller Kunden durch den Versorger bei Investitionen in neue Technologien bedingen, sind da kontraproduktiv. Liebing: "Es liegt weder im Interesse des Fernwärmeversorgers, noch des Kunden oder der Politik, wenn Stadtwerke verpflichtet werden, sämtliche ihrer Kunden bei großen Klimaschutzprojekten (bspw. die Umstellung auf Fernwärme mittels einer Großwärmepumpe) zunächst zu kündigen und dann die Tarife inklusive der Investitionen neu zu berechnen und einen neuen Vertrag vorzulegen. Das muss auch ohne Kündigung möglich sein. Hierzu haben wir in unserer Stellungnahme einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der den Verbraucherschutz wahrt."
Auch beim Contracting - darunter versteht man beispielsweise die Planung, Finanzierung, Installation, den Betrieb und die Wartung von Energieanlagen in Gebäuden - besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf, so Liebing. "Die im Entwurf auf fünf Jahre verkürzte Laufzeit von Erstverträgen würde dazu führen, dass Contracting wettbewerblich unattraktiver werden würde." Der Ausbau der Fernwärmenetze ist mit hohen Investitionen verbunden, die üblicherweise auf zehn bis 15 Jahre gestreckt auf die Kunden umgelegt werden und damit Fernwärmepreise attraktiv machen. "Verkürzt man diesen Zeitraum jedoch drastisch und wie im Entwurf angelegt auf fünf Jahre für Erstverträge, wäre entweder der Preis für die Kundinnen und Kunden oder das Risiko für die Stadtwerke zu hoch", sagt Liebing. "In jedem Falle birgt dieser kürzere Zeitraum die Gefahr, dass das klimapolitisch eigentlich wünschenswerte Wachstum des Contracting-Marktes perspektivisch einbricht."
Und es gibt im Entwurf noch einen weiteren Unsicherheitsfaktor: Kunden würden zum Beispiel bei einer Gebäudesanierung das Recht haben, die vertraglich bestellte Anschlussleistung einseitig zu mindern. Das kann beim Versorger zu wirtschaftlichen Schäden führen, wenn die für den Hausanschluss getätigten Investitionen noch nicht erwirtschaftet worden sind. Ein Verlust droht. Um die getätigten Investitionen zu schützen, sieht der Entwurf für den Fernwärmeversorger zwar richtigerweise einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung vor, sofern der Kunde innerhalb der Laufzeit des Erstvertrages von seinem Leistungsanpassungsrecht gebraucht macht. Allerdings ist dieses Recht auf kleine Netze mit weniger als 20 Megawatt-Gesamtnennleistung beschränkt. Liebing: "Wir fordern, dass auch Versorger in großen Netzen das Recht auf eine Ausgleichszahlung bekommen."
Quelle und Kontaktadresse:
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Stefan Luig, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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