Pressemitteilung | (FPSB) Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Financial Planning Standards Board startet in Deutschland mit 1.111 aktiven Mitgliedern ins neue Jahr

(Frankfurt am Main) - Derzeitig sind im FPSB Deutschland e. V., dem Berufsverband der Certified Financial Planner (CFP®) und der Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®), genau 1.111 aktive Mitglieder zusammengeschlossen. Sie halten insgesamt 1.260 Zertifikate, weil sich rund 150 CFP gleichzeitig auf dem Spezialgebiet Vermögensnachfolge-Planung als CFEP haben ausbilden und zertifizieren lassen. Ausschließlich CFEP-zertifiziert sind derzeit 70 Mitglieder des Verbands, der in Frankfurt vor zehn Jahren als DEVFP Deutscher Verband Financial Planners e.V. gegründet wurde.

Die Hürde zum CFP ist hoch. Bewerber müssen weltweit für das CFP-Zertifikat die gleichen strengen Kriterien erfüllen, die in den „4-E“-Regeln zusammengefasst sind: Education (einjähriges Spezialstudium), Examination (Prüfungen), Experience (berufliche Erfahrung auf dem Gebiet Finanzdienstleistungen, speziell aber Finanzplanung) und Ethics (Befolgung der strengen ethischen Berufsregeln). In Deutschland müssen sich die Bewerber einer 180-minütigen Zentralprüfung des FPSB stellen, in der alle relevanten Sachgebiete abgeprüft werden, die zur Grundlage fachgerechter Finanz- und Vermögensplanung zählen. Die Fragen stammten aus der Beratungspraxis und werden von Dozenten der beiden Bildungsträger ebs FINANZAKADEMIE und Frankfurt School of Finance & Management vorgegeben. Wie hoch die Hürden zum CFP sind, ist am Ergebnis der vergangenen Prüfungen abzulesen: Nur rund 70 Prozent schaffen das Examen des FPSB.

Der zweite Titel, den der FPSB vergibt, heißt „Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®)“. Dazu Vorstandsmitglied Prof. Dr. Rolf Tilmes, HonCFEP: „Estate Planning ist Finanzplanung – zu Ende gedacht“. Estate Planning ist die Planung der Vermögensnachfolge und der Vermögensgestaltung im privaten und unternehmerischen Bereich – sowohl im In- wie im Ausland. Die fundierten Kenntnisse über die Planung des Vermögenstransfers zwischen den Generationen ist die Sonder-Qualifikation der Estate Planner. Der Zusatz „Foundation Planner“ beschreibt die speziellen Kenntnisse, die zur Einrichtung von Stiftungen benötigt werden.

Die beiden Weiterbildungsinstitute, die bereits das zwingend vorgeschriebene berufsbegleitende Studium zur Erlangung des CFP-Zertifikats durchführen, bieten auch das Zusatzstudium zum „Estate Planner“ an. Die Studiengänge wurden vom FPSB anerkannt und akkreditiert. Die ebs FINANZAKADEMIE, eine Weiterbildungsgesellschaft der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Intern. University Schloß Reichartshausen in Oestrich-Winkel, bietet das Intensivstudium Estate Planning bereits seit 2001 an. Die Frankfurt School of Finance & Management (früher: HfB) hat den Estate Planner ebenfalls in ihr Weiterbildungs-Programm aufgenommen.

Die Zertifikate werden vom FPSB Deutschland immer nur für die Dauer von zwei Jahren vergeben. In dieser Zeit müssen die CFP bzw. CFEP ein bestimmtes Maß an fachbezogener Fortbildung nachweisen, damit das Zertifikat verlängert wird. So halten sie sich zum Nutzen ihrer Klienten stets auf dem aktuellsten Wissensstand ihres Fachgebiets.

Der FPSB hat die wohl schärfsten Standesregeln der Finanzdienstleistungsbranche. Vorsitzende des Ehrengerichts, das bei Verfehlungen Sanktionen bis zur lebenslangen Lizenzsperre aussprechen kann, ist die bekannte Verbraucher-Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Kanzlei Mattil & Kollegen, München, die seit mehr als zehn Jahren auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist.

Quelle und Kontaktadresse:
FPSB Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Pressestelle Eschersheimer Landstr. 18, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 90550866, Telefax: (069) 90550870

(el)

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