Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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Flexibilisierung der Innovationsklausel: Bundestag macht Weg zur besseren Einführung moderner Therapieformen frei

(Berlin) - Der Bundestag hat mit der gestrigen Zustimmung zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) auch den Weg für eine bessere Einführung des medizintechnischen Fortschritts freigegeben. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in einer ersten Stellungnahme hingewiesen. Die beschlossene Änderung der Innovationsklausel (§ 6 Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG) gibt den Krankenhäusern jetzt die Möglichkeit, die Erstattung innovativer Leistungen für den Patienten flexibel statt termingebunden bei den Krankenkassen zu beantragen. "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienten und modernen Gesundheitsversorgung", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Die Innovationsklausel sei eine richtige Entscheidung des Gesetzgebers gewesen. In der Praxis habe es aber aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten zu einer geringen Inanspruchnahme geführt. Der gestrige Beschluss sei eine wesentliche Verbesserung. In einem weiteren Schritt müsse es nun gelingen, mehr Transparenz und eine Entbürokratisierung in das Antrags- und Bewertungsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu bringen. "Dann könnte der Nutzen der Innovationsklausel zur vollen Entfaltung kommen", so der BVMed.

Ende Januar 2009 wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) seine Bewertung zur Erstattungsfähigkeit der NUB-Anträge aus dem Jahr 2008 veröffentlichen. Die Anträge dazu haben jene Kliniken einzeln stellen müssen, die ihren Patienten innovative Therapien anbieten möchten. Bevor jedoch Patienten von einem positiven Bescheid des InEK über eine neue Therapieform profitieren, müssen sie nach den geltenden Regeln noch bis zu einem Jahr warten. Denn den Antrag auf die Erstattung von NUBs können die Krankenhäuser nur einmal im Jahr bei den Krankenkassen zum Abschluss ihrer Budgetverhandlungen stellen. Und diese finden zumeist unterjährig statt, erläutert der BVMed.

Experten sahen in dieser Regelung eine wesentliche Innovationsbremse und Versorgungslücke. "Dieses Verfahren führt zur Verlangsamung der Innovationsgeschwindigkeit in Deutschland. Darüber hinaus entsteht eine systemische Ungerechtigkeit bei der Versorgung von Patienten. Denn Innovationen stehen nur den Patienten zur Verfügung, die das Glück hatten, nicht zu Jahresanfang sondern erst im Herbst behandelt zu werden, nachdem die Budgets freigegeben wurden", so der BVMed. Der Gesetzgeber hat diesen Missstand ebenfalls wahrgenommen. Das Antragsverfahren zur Innovationsfinanzierung im stationären Sektor wird daher flexibilisiert. Entgelte können frühzeitiger und unabhängig von der Vereinbarung des Erlösbudgets vereinbart werden, heißt es in dem Änderungsantrag.

Das Fazit aus Sicht des BVMed: "Krankenhäuser können nun auch unabhängig von der Verhandlung ihres Jahresbudgets neue Methoden abrechnen, somit unmittelbar einsetzen und dem Patienten zur Verfügung stellen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

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