Pressemitteilung | Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF)

Flugsicherungsgewerkschaft GdF sieht erhebliche Defizite bei den geplanten Gesetzesänderungen zur Flugsicherung

(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat an der Experten-Anhoerung vom 22. April 2009 im Verkehrsausschuss des Bundestages zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland teilgenommen. Dabei hat das Mitglied des GdF-Bundesvorstandes, Dirk Wendland, die teilweise erheblichen fachlichen Einwaende der GdF gegen die vorgelegten Gesetzesentwuerfe vorgetragen.

Es sei ausdruecklich erwaehnt, dass die GdF die Notwendigkeit einer Aenderung des Artikel 87c des Grundgesetzes zum Zwecke der Harmonisierung der Europaeischen Gesetzgebung in diesem Bereich anerkennt. Hingegen hat die GdF umfangreiche Verbesserungsvorschlaege zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften und schliesslich zum Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Im Einzelnen sind diese Punkte in einer neunseitigen Stellungnahme aufgeführt, als Anlage (Anm.: Die Anlage kann auf der Homepage der GdF, www.gdf.de, heruntergeladen werden) beigefügt ist. Leider lag aber der Fokus der Diskussion auf der geplanten Aenderung des Grundgesetzes, die der dazu angehoerte Experte, Professor Dr. jur. Michael Ronellenfitsch von der Universitaet Tuebingen, für so mangelbehaftet haelt, dass er diese als "Armutszeugnis für das Parlament" bezeichnete, sollte das Gesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden.

Womit angesichts dessen die Vertreter der Grossen Koalition im Verkehrsausschuss, Fischer (CDU) und Beckmeyer (SPD), ihre positiven Einschaetzungen der Anhoerung begruenden wollen, ist der GdF voellig schleierhaft. Dies gilt umso mehr, als die von der GdF geaeusserten, oben bereits erwaehnten, fachlichen Bedenken lediglich am Rande gestreift und keineswegs befriedigend geklaert werden konnten. Insbesondere die geplanten Gesetze hinsichtlich der Lizenzierung des Flugsicherungstechnischen Personals sowie der Arbeitnehmerueberlassung sind nach Ansicht der GdF nach wie vor voellig unzureichend. Ebenso mahnt die GdF dringend Nachbesserungen bezueglich des geplanten Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung an.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgelegten geplanten Gesetzesaenderungen weder in fachlicher noch in gesetzgeberischer Hinsicht ausgereift, geschweige denn verabschiedungsreif sind. Statt dessen wird es erheblicher Korrekturen und Nachbesserungen beduerfen, um das Sicherheitsniveau am Himmel über Deutschland auch in Zukunft zu gewaehrleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) Pressestelle Am Hauptbahnhof 8, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 24404680, Telefax: (069) 244046820

(tr)

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