Flutkatastrophe: DAV informiert Angehörige über relevante Regelungen aus dem Arbeits- und Rentenversicherungsrecht
(Berlin) - Nach der Flutkatastrophe ist eine Orientierungslosigkeit in Rechtsfragen bei den Betroffenen und ihren Angehörigen festzustellen. Die trauernden Angehörigen von Opfern oder Vermissten sehen sich auch einen Monat nach der Katastrophe immer neuen rechtlichen Fragen und Problemen gegenüber. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bietet daher unmittelbare Hilfeleistungen auf verschiedenen Ebenen an.
Schnell wurde die Notwendigkeit von Informationen zu familienrechtlichen Problemen nach der Flutkatastrophe gesehen. Jetzt wird es Zeit Angehörige von Flutopfern und Vermissten auf höchst relevante Regelungen aus weiteren Rechtsgebieten hinzuweisen. Beispielsweise sind bei Arbeitsverträgen die oft nur kurzen Ausschlussfristen unbedingt zu beachten, um die Ansprüche auf Auszahlung von Wertguthaben nicht zu verlieren. Die Erben müssen ihre Ansprüche auf Zahlung, z.B. aus einem Altersteilzeitverhältnis, innerhalb dieser Frist geltend machen. Ferner sollte nicht dem möglicherweise von Arbeitgebern geäußerten Wünschen einer Kündigung von Arbeitsverhältnissen vermisster Personen durch deren Angehörige entsprochen werden. Und bei Erhalt einer an eine vermisste Person gerichteten Kündigungserklärung wird geraten, binnen drei Wochen vorsorglich Kündigungsschutzklage beim Amtgericht zu erheben. Ferner müssen für eine Antragstellung auf Auszahlung von Witwen-, Witwer-, Waisen- und Halbwaisenrenten geeignete Unterlagen als Sterbeurkundenersatz beschafft werden.
Der DAV hat zu diesen und weiteren aktuellen Problemfeldern im Internet unter www.anwaltverein.de/hilfe1.html Informationen bereitgestellt. Auf dieser Seite finden sich, neben Rechtsrat in Schriftform und Hörbeiträgen, auch ein Musterformular und Hinweise für Angehörige von Vermissten zur Erstellung einer polizeilichen Ersatzbescheinigung für die Sterbeurkunde. Auch die vom DAV angebotene erste persönlichen Beratung in rechtlicher Hinsicht wird von Betroffenen der Flutkatastrophe und deren Angehörigen gerne und zahlreich angenommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190