Föderalismusreform / Heimrecht muß Bundessache bleiben
(Berlin) - Der Präsident der Volkssolidarität, Professor Gunnar Winkler, hat in einem Schreiben an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen diese gebeten, sich im Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform für den Erhalt der bundeseinheitlichen Regelung des Heimrechts einzusetzen. Das geplante Vorhaben, die Gesetzgebungskompetenz zum Heimrecht von der Bundesebene in die Länderebene zu überführen, sei nicht nachvollziehbar.
In dem Schreiben heißt es weiter: Wenn das Heimrecht künftig der Länderkompetenz unterstellt wird, ist zu befürchten, dass bei einer komplizierten finanziellen Situation der bisherige Standard, das erreichte Niveau nicht beibehalten werden kann. Je nach Haushaltslage des Landes könnten Standards abgesenkt werden. Die Leidtragenden wären dann die Heimbewohner. Eine solche Entwicklung würde auch unseren bisher erfolgreichen Bemühungen innerhalb des Verbandes entgegenlaufen, einheitlich hohe Qualitätsstandards in unseren Einrichtungen zu gewährleisten.
Mit der bundeseinheitlichen Regelung zum Heimrecht wurden für alle Bundesländer die gleichen, einheitlichen Anforderungen zur Führung und Betreibung von stationären Einrichtungen geschaffen. Diese Regelungen bilden die Grundlage für ein bestimmtes, zu erwartendes Qualitätsniveau - einen Mindeststandard - der in allen stationären Einrichtungen der Bundesrepublik umzusetzen ist. Den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen geben sie Sicherheit und die Gewähr vergleichbare Voraussetzungen und Bedingungen zu finden. Den Beschäftigten der Einrichtungen geben sie die Möglichkeit, die Pflege und Betreuung in den Einrichtungen auf die stetige Verbesserung der Pflegequalität auszurichten.
Wir sind der Auffassung, dass sich die bundeseinheitliche Regelung des Heimrechts insgesamt bewährt hat. Daher sollte Bewährtes nicht ohne Not über Bord geworfen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Tilo Gräser, PR-Referent
Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin
Telefon: (030) 27897100, Telefax: (030) 27593959
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