Fortbildungsprüfung "Optometrist/in (HwK) erfolgreich etabliert
(Düsseldorf) - Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Bescheid vom 12. Januar 2010 die besonderen Rechtsvorschriften für die Fort-bildungsprüfung "Optometrist/in (HwK)" gemäß §§ 38 und 42c Handwerksordnung genehmigt und erlassen. Das teilte die Handwerkskammer Dresden jetzt mit.
Damit waren die Bemühungen des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) um eine Rechtsverbindlichkeit dieser Weiterbildungsprüfung erfolgreich. Ein besonderer Dank gilt dabei auch dem Mitteldeutschen Augenoptikerverband in Dresden mit ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod an der Spitze, der durch besonderes Engagement und über "kurze Wege" zum Gelingen beitrug.
Die Qualifikation des "Optometrist/in (HwK)" ist für den gesamten Berufsstand von großer Bedeutung. Sie wird richtungsweisend für die zukünftige Ausrichtung des Augen-optikerhandwerks sein.
Dies bedeutet gleichzeitig für alle Teilnehmer an entsprechenden Fortbildungsmaß-nahmen in Knechtsteden, Hankensbüttel oder Rathenow, dass ihre Prüfung zum "Optometrist/in (ZVA)" von der Handwerkskammer Dresden als gleichwertige Prüfung anerkannt werden kann. Natürlich ist es auch anderen Interessierten möglich, sich direkt bei der Handwerkskammer Dresden zur Prüfung anzumelden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35
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