Pressemitteilung |

FSM unterbreitet Gegenvorschläge zur Neuregelung des Jugendmedienschutzes

(Berlin) - Im Streit um die von Bund und Ländern geplanten "Eckpunkte einer Neuregelung des Jugendschutzes" hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erneut zu Wort gemeldet. Die FSM ist die Online-Selbstkontrolle der Medienwirtschaft und beschäftigt sich mit rechtswidrigen und jugendgefährdenden Inhalten im Internet. Ihr sind rund 550 deutsche Online-Unternehmen angeschlossen.

Wie mehrfach in der Presse berichtet, wollen Bund und Länder freiwillige Selbstkontrollen, die sich mit dem Jugendschutz u.a. in Online-Medien befassen, einer hoheitlichen Zertifizierung unterwerfen. Nur zertifizierte Selbstkontrollen sollen zukünftig befugt sein, für Online-Unternehmen die Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten zu übernehmen.

Die FSM lehnt eine Zertifizierungspflicht für freiwillige Selbstkontrollen ab. "Eine Zertifizierungspflicht von freiwilligen Selbstkontrollen durch staatliche Stellen wäre vermutlich das Ende der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland", sagte Arthur Waldenberger, ehrenamtlicher Vorsitzender der FSM. "Mit dem Mittel der Zertifizierung, die widerrufen oder an Bedingungen geknüpft werden kann, hätte es der Staat in der Hand, die freiwillige Selbstkontrolle nach Belieben zu steuern und bis hin zu Einzelfragen ihrer Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung Einfluss zu nehmen. Ein derartiges System birgt gerade im Medienbereich die Gefahr von Eingriffen in die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit".

Die Geschäftsführerin der FSM, Sabine Frank, ergänzte, allenfalls vorstellbar sei es für die FSM, dass diese gegenüber staatlichen Stellen nachweise, dass sie über sachkundige Experten verfüge, die sich in einem geordneten und transparenten Verfahren mit der Bewertung von Online-Inhalten befassen. Unter diesen Voraussetzungen sei eine Art "öffentlicher Akkreditierung" der freiwilligen Selbstkontrolle denkbar, die allerdings von dauerhafter Natur sein müsse. Für diese Leistung würde die FSM jedoch auch eine faire Gegenleistung verlangen. "Alle Anbieter, die ihre Online-Inhalte von der akkreditierten Selbstkontrolle haben prüfen und freigeben lassen, müssen vor nachträglichen straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen sicher sein können", erklärte Frank.

Außerdem forderte Frank die Einführung eines gesetzlichen Schutzes (sog. Rechtfertigungsgrund) für die Mitarbeiter "akkreditierter" Selbstkontrollen, welche in Ausübung ihres Auftrags mit rechtswidrigem Material in Berührung kämen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ein jüngst eingeleitetes Strafverfahren. Frank hob hervor, dass das vorliegende "Eckpunktepapier" zu weit gehe, sollte es eine Pflicht zur Vorlage von Online-Inhalten für alle Unternehmen befürworten, die einer freiwilligen Selbstkontrolle angeschlossen seien. Wegen der schieren Fülle der online angebotenen Inhalte sei dies weder praktikabel noch verhältnismäßig. Sie könne sich allenfalls auf Inhalte beziehen, die erkennbar jugendschutzrelevant seien. Hier bestehe noch erheblicher Gesprächsbedarf.

Die FSM forderte Bund und Länder erneut auf, vor Verabschiedung d es Eckpunktepapiers alle betroffenen Selbstkontrolleinrichtungen zu konsultieren. Zahlreiche Punkte der vorgeschlagenen Neuregelungen seien nicht sachgerecht oder missverständlich und bedürften der weiteren Diskussion.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560 Telefax: 0211/60045633

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