Futtermittelherkünfte sorgfältigst analysieren
(Bonn/Berlin) - Die Futtermittelhersteller, die an die landwirtschaftlichen Betriebe mit BSE-Tieren, Futtermittel geliefert haben, müssen sorgfältigst durch die staatlichen Überwachungsstellen untersucht werden. Dies fordert der Bayerische Bauernverband und kündigt bei konkreten Verdachtsmomenten die umgehende Strafanzeige an.
Alle Lieferanten, die innerhalb der Lebenszeit der betroffenen Tiere Futter an die Betriebe verkauft haben, müssen sozusagen "auf den Kopf gestellt" werden. Dabei kann es nicht nur darum gehen, was in welcher Zusammensetzung aktuell produziert wird. Wichtig wird auch der Wareneingang in die Futtermittelbetriebe über die relevanten Jahre hinweg sein. Wenn dort Mischware von einem Vorlieferanten eingesetzt wurde, muss selbstverständlich die Untersuchung auch auf diese ausgedehnt werden.
Die bayerische Staatsministerin, Barbara Stamm, hat am 19. Dezember diese akribischen Untersuchungen der Futterherkünfte gegenüber dem Bauernverband bereits zugesagt.
Allen Bauern, die sich nicht sicher sind, ob ihre zugekauften Futtermittel in Ordnung sind, empfiehlt der Bayerische Bauernverband, sich dies vom Lieferanten nachträglich schriftlich garantieren zu lassen. Wird diese Garantie nicht ausgestellt, sollte der Bauer eine Analyse machen lassen. In Zukunft sollten alle Futterlieferungen mit Garantieerklärungen und ordnungsgemäßer Deklaration versehen sein. Zur Beweissicherung müssen Rückstellproben gezogen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
DBV-Pressestelle
Ernst-Reuterplatz 3-5
10587 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Telefax: 030 31904-431
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/81980
Telefax: 0228/8198205