Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag

Ganztagsanspruch für Grundschüler: Kommunen dürfen nicht die Gekniffenen sein

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag fordert den Bundesgesetzgeber auf, von seinem Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 in der jetzigen Form Abstand zu nehmen. "Es ist höchst fraglich, ob der Bund hierfür überhaupt eine Kompetenz hat. Auch sind die Investitionskosten sowie die jährlich anfallenden Betriebskosten der Kommunen in Milliardenhöhe in keinster Weise abgesichert. Noch dazu sollen Bundestag und Bundesrat wieder einmal in einem besonders eiligen Gesetzgebungsverfahren beschließen. Dieses Vorhaben hat massive Konsequenzen und Kostenfolgen für die Landkreise und Städte. Es muss daher unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände behandelt werden und darf bei der Frage der Finanzierung keine zehnstelligen Finanzierungslücken enthalten, die den Kommunen auf die Füße fallen", sagte Präsident Landrat Reinhard Sager gegenüber der Funke Mediengruppe.

Vor einem derart folgenreichen Gesetzgebungsverfahren hätte der Bund mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und der Investitionskosten treffen müssen, so Sager weiter. "Das ist unterblieben und es hat den Anschein, als will man die kommunale Seite hier vom Verfahren her übertölpeln."

Zwar sei der Bund bereit, sich an den Kosten gegenüber den Ländern zu beteiligen, aber das reiche bei Weitem nicht aus. "Allein die Betriebskosten betragen rund 4 Mrd. Euro pro Jahr und nehmen dynamisch zu. Auf die Frage der Finanzierung muss eine Antwort gefunden werden, die Landkreise und Städte nicht im Regen stehen lässt, sondern deren berechtigter Sorge angemessen Rechnung trägt."

Zwar seien die kommunalen Steuerausfälle im vergangenen Jahr von Bund und Ländern kompensiert worden, in diesem Jahr aber bislang nicht. "Das bedeutet, dass uns am Ende des Jahres 12 Mrd. Euro Steuereinnahmen fehlen." Eine tragfähige Lösung bestünde darin, dass der Bund den Ländern für diese Milliardenaufgabe dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überließe. "Dies würde auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden. Die Länder wiederum haben gegenüber den Kommunen vollständig für die Finanzierung der neuen Aufgabe einzustehen und müssen sich dazu auch klar bekennen."

Laut Sager bestünden bereits grundsätzliche Bedenken für ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers: "Auch wenn es dogmatisch klingt: Bildung ist - anders als die öffentliche Fürsorge - Ländersache. Wenn die Grundschulkinder auch am Nachmittag Angebote wahrnehmen und dazu auf dem Schulgelände bleiben, ist das ganz klar vom Bildungsauftrag der Länder umfasst und gerade nicht so etwas wie die Betreuung von Kita-Kindern." Schon von daher stehe das Gesetzgebungsvorhaben verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen. "Diesem Vorgehen können und dürfen auch die Länder im Bundesrat nicht die Hand reichen."

Um nicht missverstanden zu werden, schloss der DLT-Präsident mit den folgenden Sätzen: "Der Deutsche Landkreistag unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Ganztagsangebote für Grundschulkinder weiter auszubauen. Das ist eine wichtige politische Zielstellung, wenn es auch den Ländern vorbehalten bleiben sollte, derartige Rechtsansprüche je nach den Bedarfen vor Ort einzuführen. Wenn diese Bildungsthematik aber nun statt von den Ländern vom Bund geregelt werden soll, erwarten wir zumindest eine belastbare und gesicherte Gegenfinanzierung für die damit verbundenen kommunalen Dauerlasten, gerade für die Betriebskosten. Sonst werden Landkreise und Städte am Ende die Gekniffenen sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag Dr. Markus Mempel, Pressesprecher Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Fax: (030) 590097-400

(mj)

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