Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Hauptstadtbüro

Gasumlage: Mehrkosten dürfen nicht zu existentieller Bedrohung für Stahlindustrie führen

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 4. August 2022 eine Verordnung für eine Gas-Umlage auf den Weg gebracht. Dazu erklärt Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl: "Die extremen Preissteigerungen auf den Energiemärkten setzen die Stahlindustrie in Deutschland schon seit einiger Zeit erheblich unter Druck. Eine hohe Gas-Umlage würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und auch die stahlbasierten Wertschöpfungsketten zusätzlich belasten." Durch die massiven Energiepreissteigerungen entstehen der Stahlindustrie im Vergleich zum Vorjahr aktuell Mehrkosten von rund 7 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer Gas-Umlage in Höhe von 5 Cent käme eine weitere Milliarde hinzu.

Kerkhoff fordert von der Bundesregierung daher die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen im Blick zu behalten: "Um energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie nicht zu überfordern und ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten die Mehrkosten durch die Gas-Umlage einen bestimmten Umfang nicht übersteigen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass sie auch der besonderen Situation von energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb Rechnung trägt."

Hintergrund:
› Ziel der Gas-Umlage ist es, einen Zahlungsausfall von Gasimporteuren durch hohe Ersatzbeschaffungskosten zu verhindern. So soll das bestehende Gassystem stabil gehalten werden. Die genaue Höhe der Gas-Umlage soll erstmals bis Mitte August ermittelt werden.
› Erdgas wird in der Stahlproduktion zur Erzeugung von Prozesswärme benötigt und ist in diesen Prozessen kurzfristig kaum ersetzbar. Die Stahlindustrie in Deutschland nutzt rund 2 Mrd. m3 Erdgas jährlich. Das entspricht in etwa dem Pro-Kopf-Verbrauch in privaten Haushalten in Berlin und München zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Klaus Schmidtke, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Französische Str. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 23 25 546-10, Fax: (030) 23 25 546-90

(mw)

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