Pressemitteilung | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle

Gemeinsam gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit / Handwerkskammern und Baugewerbeverband intensivieren Austausch

(Frankfurt am Mainn) - Mit einer guten Nachricht begann das jährliche Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und dem Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.: "Im letzten Jahr wurden allein hessenweit über 2.000 Anzeigen mit Verdacht auf Schwarzarbeit bei den Handwerkskammern gestellt und über 50 Prozent der Fälle auch weiterverfolgt - das ist ein positives Signal, dass wir hier einen wichtigen Beitrag gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung leisten können" erklärte Bernd Ehinger, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., dem landesweit über 1.100 Firmen aus dem Bauhauptgewerbe angehören, unterstützt diese Aktivitäten und informiert seine Mitglieder regelmäßig, was bei Verdacht auf Schwarzarbeit zu tun ist. Vizepräsident Frank Dittmar, selbst Bauunternehmer aus Guxhagen, machte deutlich, dass es nach erstatteter Anzeige auch zu Konsequenzen kommen muss: "Es ist wesentlich, dass die Verfahren bestandskräftig entschieden und die festgelegten Bußgelder auch eingetrieben werden. Neben Information und Kontrollen sind die Strafen zur Abschreckung ein wichtiges Instrument."

Pflicht zur Kranken- und Unfallversicherung auch für Selbstständige einführen

Handwerkskammern und Bauverband sind sich einig, dass eine Benachteiligung der ordentlich arbeitenden Handwerksbetriebe unbedingt verhindert werden muss. Deshalb fordern die Beteiligten eine Pflicht zur Krankenversicherung auch für Ein-Mann-Betriebe. Bisher gilt die Pflicht zum Nachweis einer Krankenversicherung nur für Angestellte und Arbeiter, nicht für Selbstständige. Ein-Mann-Betriebe fallen somit aus dem Raster.
Das gilt aus Sicht der Kammern auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Präsident Bernd Ehinger: "Es kann nicht sein, dass die Berufsgenossenschaft Leistungen zu erbringen hat, ohne dass Beiträge von den selbständigen Unternehmern gezahlt wurden. Hier bedarf es einer Satzungsänderung im Rahmen der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften!"
Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. lehnen weiterhin Vorhaben der europäischen Kommission ab, die Gründung von europaweit agierenden, voll rechts- und handlungsfähigen Gesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro zu ermöglichen und zu fördern. Die Gründung einer solchen Gesellschaft soll gemäß Kommissionsvorschlag ohne förmliches Eintragungsverfahren auskommen und ohne Offenlegung der Identität des Gesellschafters. So soll sie durch bloße Online-Registrierung mittels Standardformular und ohne Überprüfung durch einen Notar gegründet werden können. Hans-Hartwig Loewenstein, Vize-Präsident im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. sieht die Pläne kritisch: "Dieses Vorhaben birgt das Risiko einer "Online-Blitzgründung” von Gesellschaften und den Missbrauch zu Zwecken der Scheinselbstständigkeit, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche."

Finanzierung des Mittelstands auch in der Europäischen Union sichern

Das aktuellste Thema des gemeinsamen Gesprächs betraf die durch die Europäische Union geplante Vereinheitlichung der Einlagensicherung aller europäischen Banken. Besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken, traditionell die Kreditinstitute des Mittelstands, stünden vor dem Risiko, die eigenen Sicherungstöpfe Instituten aus EU-Ländern zur Verfügung stellen zu müssen, die keine eigenen Gelder angespart haben. Hans-Hartwig Loewenstein: "Das käme einer Enteignung durch die EU gleich. Das Geschäftsmodell der Sparkassen und Genossenschaftsbanken sieht keine spekulativen Geschäfte weltweit vor, sondern primär die Finanzierung des örtlichen Mittelstands. Und so soll es auch bleiben!"

Die hessischen Handwerkskammern und der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. sind sich darüber einig, dass alles getan werden muss, um die qualifizierten, handwerklichen Bauunternehmen vor weiteren Belastungen zu schützen. Bernd Ehinger abschließend: "Hessen braucht die Unternehmen als Ausbildungsbetriebe, als Arbeitgeber, als Steuerzahler und Beitragszahler, vor allem aber für die Errichtung und Instandhaltung hochwertiger, nachhaltiger Bauwerke. Da lohnt es sich, gemeinsam für diese Betriebe, ihre Mitarbeiter und Lehrlinge zu streiten und zu kämpfen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT), Hauptgeschäftsstelle Anna Dieckhöfer, Social Media Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 958090, Fax: (069) 95809233

(cl)

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