Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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Gemeinsam mehr erreichen / DRV, Ă–RV, SRV: Flug-AusschĂĽsse wollen zusammenarbeiten

(Berlin) - Die Flugausschüsse der Reiseverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Auf der ITB Berlin fand erstmals eine gemeinsame Sitzung von Vertretern der Flugausschüsse des Österreichischen Reisebüroverbands (ÖRV), des Schweizerischen Reisebüroverbands (SRV) und des Deutschen ReiseVerbands (DRV) unter Leitung von Otto Schweisgut, Vorsitzender des DRV-Flugausschusses, statt. Das Ziel dieser engen Kooperation ist ein intensiver Erfahrungsaustausch sowie die gemeinsame Formulierung von Branchenpositionen. Vereinbart wurde auf der ITB Berlin des Weiteren, dass mehrere Treffen pro Jahr organisiert werden sollen, um aktuelle Themen gemeinsam zu erörtern. In den Ausschüssen sind jeweils drei Teilnehmer von mittelständischen Reisebüros sowie von Reisebüro-Ketten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich vertreten.

Auf der ersten gemeinsamen Sitzung haben sich die Teilnehmer auf folgende Schwerpunkte für die Gremienarbeit der kommenden Wochen sowie für die Agenda der nächsten Sitzung in Wien verständigt.

Das Thema Vorzugspreise bei der Lufthansa, der Austrian Airlines und der Swiss soll weiter kritisch verfolgt werden. Die Einführung der sogenannten Vorzugspreise durch die Fluggesellschaften im Jahr 2008 hatte zu einer Zweiteilung der Tarifstruktur geführt. "Wir fordern die Fluggesellschaften auf, dieses zweigeteilte Preissystem wieder rückgängig zu machen", appellierte Otto Schweisgut an die Fluggesellschaften. "Wir brauchen wieder mehr Übersichtlichkeit in der Tarifstruktur."

Die Ankündigung der Lufthansa vom 1. März 2010, den Treibstoff- und Sicherheitszuschlag vom 8. März an nicht mehr zu erstatten, nahmen die Teilnehmer der gemeinsamen Flugausschusssitzung zum Anlass eine weitere Forderung zu formulieren: "Entweder der Kerosinzuschlag, der bislang in der Tax-Box enthalten ist, muss wieder in den Flugtarif inkludiert werden, dann ist die Erstattung selbstverständlich vom jeweiligen Flugtarif abhängig. Oder der Kerosinpreis ist Bestandteil der Tax-Box, dann muss er bei Nichtnutzung wie auch Steuern und Gebühren in vollem Umfang erstattet werden. In jedem Fall ist eine Regelung von allen Fluggesellschaften gleichermaßen umzusetzen", betonte Schweisgut. Neben dem Sicherheitszuschlag, den Steuern und Gebühren enthält die Tax-Box auch den Zuschlag für Kerosin, der abhängig von der Flugstrecke, einen Großteil des Gesamtbetrags ausmacht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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