Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Gemeinsame Klage von VDAB und ABVP gegen die Qualitätsprüfungsrichtlinie: VDAB reicht Klage beim Sozialgericht Essen ein

(Essen) - Am 30. Juni hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die
überarbeiteten Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) nach § 114 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes genehmigt. Wie angekündigt, wird der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) gemeinsam mit dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) am kommenden Montag, dem 2. November 2009, beim Sozialgericht Essen seine Klage gegen die QPR einreichen.

"Das abgesegnete Werk ist inhaltlich und formal ein
Affront gegen die Pflegeeinrichtungen und deren Verbände", so VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. "Der Entwurf des GKV- Spitzenverbandes wurde in einer Schnellschuss-Aktion abgesegnet und bereits einen Tag später in einer ersten Prüfung zur Anwendung gebracht." Zum Opfer gefallen ist dabei der festgeschriebene Anspruch der Verbände auf Beteiligung.

Baumann: "Die Konsequenz daraus tragen zunächst einmal die Einrichtungen: Sie werden seit dem 1. Juli nach den neuen QPR geprüft, ohne die MDK-Prüfanleitung im Detail zu kennen." Es drohe somit die Einbeziehung von Daten in die Veröffentlichung, die nicht vereinbart wurden.

"Mit unserer Klage werden wir nun die Konsequenz aus dem unzureichenden Beteiligungsverfahren ziehen", so Baumann. "Aus unserer Sicht müssen die grundsätzlichen Fragen geklärt werden: Dürfen Beteiligungsrechte von Verbänden einfach verkürzt werden, was letztlich zu Lasten der Einrichtungen geht? Kann es sein, dass Leistungserbringerverbände durch politisches Kalkül in die Rolle gedrängt werden, Entscheidungen nur noch abzunicken, um nicht als Boykotteur der Transparenz und Gegner der Qualität in der Pflege gebrandmarkt zu werden? Das wäre politische Willkür, vor der sich alle Verbände distanzieren müssten."

Der VDAB ist der Ansicht, dass eine faire Transparenz und Akzeptanz so bei Verbänden und Einrichtungen nicht gelingen kann. "Ein Beteiligungsverfahren ist kein Gnadenakt, sondern ein festgeschriebener Anspruch auf Mitbestimmung. Einrichtungen müssen sich darauf verlassen können, dass Vereinbarungen, die ihre Verbände auf Bundesebene getroffen haben, auch eingehalten werden", so Baumann abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Pressestelle Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(tr)

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