Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Gesamtmetall zum Gesetzesentwurf Mindestlohn: Ohne Tarifeinheit nur ein Tarifautonomiebeerdigungsgesetz

(Berlin) - Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert den vorgelegten Gesetzesentwurf zum Mindestlohn. "Wenn nun schon ein Mindestlohn eingeführt werden soll, darf er nicht so offensichtlich weltfremd ausgestaltet werden", erklärte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

Er kritisierte insbesondere die Absicht, künftig Auftraggeber verschuldensunabhängig dafür in Haftung zu nehmen, wenn Lieferanten oder deren Zulieferer in der Wertschöpfungskette gegen das Gesetz verstoßen sollten. "Damit wird ein Automobilunternehmen dafür verantwortlich gemacht, wie der Rinderzüchter seine Hilfsarbeiter bezahlt", so Zander. Schließlich liefere der Züchter die Haut an die Gerberei für das Leder, das in den Sitzen verarbeitet werde, die der Sitzhersteller an das Automobilunternehmen liefere: "Das ist ein groteskes Rechtsverständnis und führt zu großer Rechtsunsicherheit."

Zu Lasten der jungen Generationen werde der Zwang gehen, für freiwillige Praktika den Mindestlohn einzuführen. Damit werde zwangsläufig die Zahl der angebotenen Stellen zurückgehen. Auch ein freiwilliges Praktikum diene schließlich der Ausbildung, betonte Zander.

Mit Enttäuschung reagierte Zander darauf, dass die versprochene Regelung der Tarifeinheit im Gesetzesentwurf fehlt. "Ohne die Wiederherstellung der Tarifeinheit ist das Ganze kein Tarifautonomiestärkungsgesetz, sondern ein Tarifautonomiebeerdigungsgesetz."

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtmetall Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. Martin Leutz, Leiter, Kommunikation und Presse Voßstr. 16, 10117 Berlin Telefon: (030) 55150-0, Fax: (030) 55150-400

(cl)

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