Geschiedene Frau kassierte Lebensversicherung, die Witwe ging leer aus / Erst die Trauer, dann der Ärger
(Henstedt-Ulzburg) - Für die eine war es ein unverhoffter Geldsegen. Für die andere ein ziemliches Ärgernis. In beiden Fällen geht es um ein und dieselbe Lebensversicherung: Die eine war die Ex-Gattin des Verstorbenen, die andere seine Witwe. Während die von ihm längst geschiedene Frau nach seinem Tod zur Überraschung der engsten Hinterbliebenen die Lebensversicherung rechtmäßig kassieren durfte, ging die Witwe vollkommen leer aus.
"Das ist ein Fall, der angesichts der alljährlich deutlich mehr als 200.000 Scheidungen in Deutschland immer wieder vorkommen dürfte", erläutert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): "Dabei hätte die falsche Auszahlung leicht vermieden werden können."
Die Ursache für ein solches Ärgernis ist ein simpler Eintrag in der Versicherungspolice. In diesem wie in anderen Fällen wird nämlich als Bezugsberechtigter ausdrücklich der "Ehegatte der versicherten Person" gestanden haben.
"Und dieser Hinweis meint bei einem älteren Vertrag keineswegs die letzte Ehefrau, also in diesem Fall die Witwe des verstorbenen Versicherten", betont Lilo Blunck. Ist der Vertrag noch in erster Ehe abgeschlossen worden, ist mit "Ehegatte der versicherten Person" prinzipiell jene Frau gemeint, mit welcher der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verheiratet war.
"Daran ist nicht zu rütteln", versichert Lilo Blunck, "das hat jüngst auch erst der Bundesgerichtshof (BGH, IV ZR 150/05) festgestellt". Wer verhindern will, dass die oder der Verflossene etwas bekommt, muss entweder nach der Scheidung, spätestens jedoch bei erneuter Heirat die Bezugsberechtigung in seinen Verträgen ändern.
Lilo Blunck: "Es bietet sich ohnehin an, alle eigenen Policen mit Bezugsrechtshinweisen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Und: Am besten geben Sie denjenigen namentlich an, den Sie begünstigen wollen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Thorsten Rudnik, Pressesprecher
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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