Gesetz stärkt Patientenverfügungen
(Berlin) - "Die Volkssolidarität begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen zu stärken und den Vorrang des Patientenwillens zu sichern", erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität Dr. Bernd Niederland am Freitag (19. Juni 2009) zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung durch den Bundestag. "Damit wird für viele Menschen Klarheit geschaffen, dass sie insbesondere am Lebensende nicht zum Objekt hochtechnisierter Medizin werden."
Niederland sagte weiter: "Es ist uns wichtig, dass die Selbstbestimmung des Patienten auch unter schwierigen Umständen wirksam umgesetzt werden kann.
Das jetzt beschlossene Gesetz sieht dazu entsprechende Regelungen vor. Die umfassende Beratung vor einer Abfassung der Patientenverfügung, ihre schriftliche Form und die Abklärung mit Angehörigen und Betreuern am Krankenbett sind wichtige Elemente, um die Wahrung des Patientenwillens zu sichern. Auch das neue Gesetz wird jedoch kaum alle Fragen regeln können, die mit den Schwierigkeiten von Krankheit und Sterben verbunden sind."
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