Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Gesetzentwurf zum Mindestlohn muss geändert werden / Mecklenburg-Vorpommern besonders betroffen von erheblichen Risiken

(Schwerin) - "Angesichts der heutigen Zustimmung des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf für einen Mindestlohn fordern wir die Landesregierung und alle Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern auf, alles zu tun, um den vorliegenden Entwurf zu ändern. Unser Bundesland wäre von einem unkalkulierbaren Feldexperiment, wie es dieses Gesetz darstellt, in besonderer Weise betroffen. Strukturprägende Wirtschaftsbereiche, wie die Nahrungsgüterindustrie und der Tourismus, könnten von einem deutlichen Arbeitsplatzabbau betroffen sein", erklärt heute (Mittwoch, 02. April 2014) Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV) in Schwerin.

Hinzu käme, dass bei Jugendlichen ohne oder mit schwachem Schulabschluss mit dem Mindestlohngesetz in der aktuellen Form Fehlanreize zur Arbeit statt zu einer nachhaltigen Ausbildung gesetzt werden. Um das zu verhindern, müssten junge Leute nicht bis zum 18., sondern wenigsten bis zum 21. Lebensjahr von einer Mindestlohnregelung ausgenommen werden. "Politik sollte nicht billigend einen Anstieg von Jugendarbeitslosigkeit in Kauf nehmen. Unsere bisherige gemeinsame Linie 'Wir brauchen jeden!' sollte auf nachhaltige berufliche Perspektiven gerichtet sein und nicht auf schnell verhallenden Publikumsapplaus", mahnte Verbändepräsident Bremer.

"Jetzt gilt es, bestmögliche Schadensbegrenzung beim Mindestlohngesetz zu betreiben. Als positives Signal verstehen wir die Einigung im Bundeskabinett zugunsten der nunmehr eindeutigen Regelung, Langzeitarbeitslose für sechs Monate vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. Damit würde die Hürde zum Einstieg in Arbeit nicht zusätzlich erhöht werden", erklärte Bremer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV) Jens Matschenz, Pressesprecher Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Fax: (0385) 6356151

(cl)

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