Pressemitteilung | BKK Dachverband e. V.

Gesetzgebung auf dem Flur: Franz Knieps kritisiert geplante Neuordnung der Metho-denbewertung: Sollen Rechtsverordnungen des BMG den G-BA unter Druck setzen oder ersetzen?

(Berlin) - Nach dem Versuch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Liposuktion zur Be-handlung des Lipödems am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbei zur Kassenleistung zu machen, wird jetzt in einem anderen Gesetzgebungsverfahren das Ziel weiterverfolgt, die Mechanismen der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuhebeln. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde jetzt in Berlin bekannt.

Diesmal will der Minister Zeitraum, Qualität und Vergütung für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Krankenhäusern und Arztpraxen per Rechtsverordnung festlegen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Methodenbewertung nicht binnen zwei Jahren abschließen kann.

"Wir verstehen die Absicht, den Patienten zeitnah innovative Behandlungen zukommen zu lassen. Die Krankenkassen haben deshalb Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren im G-BA gemacht. Es ist jedoch bedenklich, die bewährten Strukturen und Prozesse der medizinischen und wirtschaftlichen Beurteilung von Kassenleistungen grundsätzlich anzugreifen", so Franz Knieps Vorstand des BKK Dachverbandes. "Selbst wenn das Ministerium vergleichbare Expertise auf den unterschiedlichen Gebieten zusammenziehen kann, die für eine wissenschaftliche Beurteilung nötig und die im G-BA bereits vorhanden ist, gilt: Eine solche Parallelstruktur wäre weder sinnvoll und zielführend."

Knieps kritisierte auch die Art, permanent und mit minimalen Möglichkeiten zur Stellungnahme wesentliche praktische Änderungen in der letzten Minute einzubringen. Diese Art der "Gesetzgebung auf dem Flur" sei eines parlamentarischen Rechtsstaates unwürdig.

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e.V. Stefan B. Lummer Mauerstr. 85, 10117 Berlin Telefon: (030) 27 00 406-0, Fax: (030) 27 00 406-191

(rs)

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