Gesetzliche Krankenkassen zahlen ab Januar 2009 kein Krankengeld mehr / Schauen Selbstständige in die Röhre?
(Henstedt-Ulzburg) - Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen: Für sie entfällt zum Jahreswechsel der Anspruch auf Krankengeld. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Sie haben dann die Wahl zwischen einem Wahltarif der GKV oder einer privaten Krankentagegeldversicherung."
Wer sich nicht schleunigst kümmert, steht im neuen Jahr ohne Einkommen da, wenn er länger krank wird. Entscheidet sich der Selbstständige für eine private Krankentagegeldversicherung, wartet eine massive Hürde auf ihn. Er muss nämlich zunächst eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Wenn es schlecht läuft, ist für ihn die Sache damit schon erledigt.
"Besonders für Ältere und Kranke stellt das ein Problem dar", bedauert Lilo Blunck. Interessenten für einen Wahltarif über die GKV haben es etwas leichter. Sie müssen ein solches Hindernis nicht überspringen, sondern bekommen reibungslos den gewünschten Versicherungsschutz. Allerdings ist diese Entscheidung drei Jahre lang gültig, selbst wenn von der GKV die Leistungen gekürzt werden oder obendrein zum normalen Kassenbeitrag ein Zusatzbetrag verlangt wird.
Wichtig ist nach den Worten der BdV-Vorstandschefin, dass die Betroffenen möglichst sofort alle zum Vergleich brauchbaren Angebote heranziehen, um keine Lücke in der Krankengeldversorgung entstehen zu lassen. Lilo Blunck: "Kein Selbstständiger sollte das Thema schleifen lassen. Sich hier abzusichern, kann im Zweifel von existenzieller Bedeutung sein."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Jennefer Fricke, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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