Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Gesetzliche Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Risiken und Kosten vorrangig bei den Betrieben

(Schwerin) - "Der morgen (23. September 2009) auf der Tagesordnung des Landtages stehende Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie enthält zwar ein richtiges Grundmodell. Das Kostenrisiko der Anlaufzeit wird jedoch allein auf die Betriebe abgewälzt. Das machen einige Bundesländer anders", erklärte Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern heute (22. September 2009) in Schwerin.

"Die Kosten für das Modell sollen über Gebühren gedeckt werden, die anfragende Erbringer von Dienstleistungen bezahlen. Diese Unternehmen werden nicht aus der Region kommen, sondern aus anderen EU-Ländern. Es stellt sich die Frage, wie und vor allem mit welchem Aufwand dann entsprechenden Gebührenbescheide durchgesetzt werden sollen. Zudem ist noch völlig unklar, welche Anlaufkosten mit einem neuen System der Zusammenarbeit zwischen den Auslandsbetrieben, den Kammern als einheitliche Ansprechpartner und den zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung entstehen."

Entsprechend des Gesetzentwurfes sei ein Finanzbeitrag des Landes jedoch ausgeschlossen. Betriebe fürchten nun, dass letztendlich Zuschüsse aus laufenden Kammerhaushalten zur Finanzierung des Systems verwendet werden müssten.

"Damit würden die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern den Marktzugang von Wettbewerbern auch noch zusätzlich erleichtern - eine paradoxe Situation", so Bremer. "Wenn das Land so sicher ist, dass tatsächlich alle entstehenden Kosten durch Gebühren gedeckt werden können, hätte es auf den Ausschluss der Beteiligung des Landes ja verzichten können." Interessant sei dagegen, dass andere Bundesländer dieses nicht tun.

"Einige Länder gehen in ihren Überlegungen sogar noch weiter. Als besondere Form von Wirtschaftsförderung müssten zum Beispiel in Thüringen interessierte ausländische Dienstleister keine Gebühren bezahlen, wenn sie sich für den Standort interessieren. Damit würde Mecklenburg-Vorpommern mit seiner bislang geplanten Gebührenregelung zusätzlich einen Ansiedlungswettbewerb verstärken", kritisierte Präsident Bremer den Gesetzentwurf.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände schlage deshalb vor, dass sich die öffentliche Hand während einer Erprobungszeit von drei Jahren an der Finanzierung des Systems beteiligen solle.

Das Gesetz berge darüber hinaus weitere Risiken für die Wirtschaft. So sei die Liste der betroffenen Branchen und Tätigkeiten immer noch nicht klar. Die finanziellen Auswirkungen auf die inländischen Dienstleister, die dann ebenfalls berichtspflichtig wären, wurden nicht ermittelt. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung für das Wirtschaftsministerium ließe zudem den Einstieg für ein weiteres Überwälzen wachsender Verwaltungskosten auf die Wirtschaft befürchten.

Die Vereinigung der dreißig Arbeitgeber- und Unternehmensverbände im Land erwarte daher die Aufnahme des Konnexitätsprinzips, ähnlich wie bei Gesetzen, die das Handeln von Kommunen betreffen. Sie halte zudem die zahlreichen Auswirkungen auf die Gewerbeordnung des Landes für so bedeutsam, dass ihrer Ansicht nach die Schaffung eines Ausführungsgesetzes zur Gewerbeordnung nicht ausreichen würde. Die Gewerbeordnung selbst müsse, wie auch das seit Langem überholte Mittelstandsfördergesetz, überarbeitet werden, so Hans-Dieter Bremer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV) Pressestelle Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

(el)

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