Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Gesundheitskonsens: Tragfähige Ausgestaltung der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen notwendig

(Berlin) - Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Burghard Rocke hat die geplante Teilöffnung der Krankenhäuser im Rahmen der Gesundheitsreform als „Bewegung in die richtige Richtung“ bezeichnet. „Mit der Öffnung der Kliniken für ambulante hochspezialisierte Leistungen haben wir die einmalige Chance, die starre Sektorentrennung im Gesundheitswesen aufzubrechen und sollten sie nutzen.“ Gleichzeitig appellierte er an die Verhandlungsführer von Regierung und Opposition, die Öffnungstatbestände tragfähig auszugestalten. Erst im Detail entscheide sich, ob dieser Reformschritt zum Erfolg führe. Krankenhäuser brauchten einen Zulassungsanspruch für die Erbringung hochspezialisierter Leistungen, um etwa Krebs-, AIDS- oder MS-Patienten eine permanente, qualitätsgesteuerte Behandlung zu bieten.

Rocke betonte, dass der im Rahmen der Chroniker-Programme (DMP) angedachte ambulante Behandlungsanspruch für Kliniken nicht durch Regelungen zwischen Kassen und Vertragsärzteschaft unterhöhlt werden dürfe. Völlig offen bliebe, wie es mit der Integrierten Versorgung weiter gehe – eine klare Regelung sei im Eckpunktepapier nicht erkennbar. „Hier muss echter Wettbewerb um die beste Versorgung herrschen und nicht Besitzstandswahrung“, forderte Rocke.

Der DKG-Präsident begrüßte, dass sich die Politik endlich der Arbeitszeitproblematik im Krankenhaus annehmen wolle. Er forderte die Verhandlungsführer auf, die Klärung der offenen Fragen - insbesondere der Finanzierungsproblematik - zügig anzugehen. Im Rahmen der erwarteten Änderung der Bewertung von Bereitschaftsdienst sei das deutsche Arbeitszeitgesetz zu novellieren und die notwendige Refinanzierung erforderlicher ärztlicher Stellen ausreichend zu sichern. Die DKG gehe bei Aufgabe des Bereitschaftsdienstes von einem Bedarf von 27.000 zusätzlichen Ärzten und 14.000 weiteren Klinikmitarbeitern aus. Ferner sei zu berücksichtigen, dass der peplante Wegfall des „Arzt im Praktikum“ (AIP) mit etwa 300 Mio. Euro jährlich zu Buche schlage.

Quelle und Kontaktadresse:
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