Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Gesundheitsreform braucht klares ordnungspolitisches Leitbild

(Berlin) - Eine Reform des Gesundheitswesens braucht ein klares, ordnungspolitisches Leitbild, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem jüngsten Konjunkturbericht. Bislang habe der Gesetzgeber durch zusätzliche Regulierungen im Gesundheitssektor die Kostenentwicklung immer nur kurzfristig in den Griff kriegen können. Erfolgversprechender sei es, auch im Gesundheitswesen viel stärker auf die Effizienz von Wettbewerbsmärkten zu setzen als in den Plänen der Regierung vorgesehen.

Ein zukunftstaugliches Krankenversicherungssystem müsse sich auf die Versicherungsaufgabe beschränken und darauf verzichten, staatliche Umverteilungsziele zu realisieren. Maßnahmen zur Umverteilung sollten grundsätzlich über das Steuersystem und staatliche Transfers abgewickelt werden. Die bisherige Überfrachtung des Krankenversicherungssystems mit Umverteilungsaufgaben führe zu einer äußerst ungenauen Erreichung der Verteilungsziele und habe eine massive Fehllenkung von Finanzmitteln zur Folge.

Pro-Kopf-Beiträge als Kernelement der Reform

Im Mittelpunkt der Reform des Gesundheitswesens der gesetzlichen Krankenversicherungen sollte die Umstellung von einkommensabhängigen Beiträgen auf Pro-Kopf-Versicherungsprämien stehen. Das Abkoppeln der Krankenversicherungsbeiträge vom Einkommen verringere die negativen Anreizeffekte, die von der hohen Steuer- und Abgabenbelastung des Produktionsfaktors Arbeit ausgehen. Zudem sollte der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Eine Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge durch den Arbeitsnehmer allein machte den Versicherten die Gesamtkosten ihrer Krankenversicherung transparent und erhöhe die Anreize, eine kostengünstige Versicherung zu wählen. Im Zuge der Trennung von Versicherung und Umverteilung sei die Familienmitversicherung im System der gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Die hierdurch steigende finanzielle Belastung von Familien mit Kindern sollte über eine Erhöhung des Kindergeldes in entsprechendem Umfang ausgeglichen werden. Überstiegen die Beträge die finanziellen Möglichkeiten eines Versicherten, seien Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.

Um eine Glättung der Beiträge über den Lebenszyklus der Versicherten zu erreichen, sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, nach einheitlichen Regeln personenbezogene Altersrückstellungen zu bilden. Im Unterschied zur jetzigen Praxis bei den privaten Krankenversicherungen sollten die individuellen Alterrückstellungen jedoch generell übertragbar sein, um einen funktionierenden Wettbewerb der Krankenkassen auch bei bestehenden Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Eine Differenzierung der Prämien nach dem Alter des Antragstellers, wie sie zurzeit bei den privaten Krankenversicherungen üblich ist, wäre damit nicht mehr erforderlich.

Ein auf Pro-Kopf-Beiträge ausgerichtetes System mit individuellen Altersrückstellungen bringe ein erhebliches aber zu bewältigendes Umstellungsproblem mit sich. Für die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten müssten nachträglich Altersrücklagen geschaffen werden. Würde damit frühzeitig begonnen, könne der demographisch bedingte Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge in den kommenden Jahrzehnten abgemildert werden.

Erhöhung des Wettbewerbs zwischen Ärzten und Krankenkassen

Eine Neuordnung des Gesundheitswesens sei jedoch nicht nur auf der Einnahmen - sondern auch auf der Ausgabenseite nötig, so der BVR. Den Krankenkassen sollte freigestellt werden, mit Ärzten und Krankenhäusern ihrer Wahl Verträge über eine Zusammenarbeit und über Leistungsvergütungen schließen zu können. Die Krankenkassen müssten dabei gewährleisten, dass eine ausreichende Gesundheitsversorgung in der Fläche vorhanden sei. Zugleich sollte aber auch für die Ärzte der Zwang zur Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung aufgehoben werden. Damit erhielte der Arzt die Wahl zwischen konkurrierenden Interessenvereinigungen. So könne eine Erhöhung des Wettbewerbs zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen erreicht werden und die Effizienz und Qualität bei der ärztlichen Versorgung verbessert werden. Auch im Bereich des Arzneimittelvertriebs sollten die Wettbewerbskräfte stärker zur Geltung kommen können. Dies könne über die Aufhebung der Verbote des Versandhandels und des Mehrbesitzes von Apotheken sowie über die Aufhebung der Preisbindung für die Abgabepreise bei den Apotheken erreicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4 10785 Berlin Telefon: 030/20210 Telefax: 030/20211900

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