Gesundheitsreform verhindert Beitragssenkung und Wettbewerb
(Berlin) - Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf für eine Gesundheitsreform geübt. Die Stellungnahme wurde anlässlich der Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses vorgelegt und vorgetragen.
Mit dem so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird nach Ansicht des Handwerks die Chance zu wirklich durchgreifenden und die Beiträge senkenden Strukturreformen im Gesundheitsbereich vertan. Es ist absehbar, dass die für 2007 geplanten Maßnahmen keinesfalls ausreichen werden, um die Beiträge zu senken. Im Gegenteil: Schon 2007 ist ein deutlicher Beitragsanstieg von derzeit 14,3 Prozent auf über 15 Prozent zu erwarten.
Der ZDH kritisiert, dass auch im Rahmen des ab 2009 geplanten Gesundheitsfonds keine Beitragsentlastung der Arbeitgeber in Sicht ist. Die notwendige Abkopplung der Beiträge vom Lohn im Rahmen des Gesundheitsfonds wird nicht vorgenommen. Auch eine teilweise Abkopplung der Beiträge vom Lohn durch die Zusatzprämien wird wegen deren eng gesetzten Obergrenzen nicht gelingen.
Das Handwerk begrüßt zwar grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform den Wettbewerb sowohl zwischen den Krankenkassen als auch zwischen den Leistungserbringern zu stärken, um kostengünstige Strukturen zu erreichen. Dieser Wettbewerb muss allerdings fair sein. Was die Versorgung mit Hilfsmitteln angeht, werden die neuen Gesetzesvorschriften keinen fairen Wettbewerb mehr zulassen. Hier gibt es schon derzeit einen intensiven Preis- und Vertragswettbewerb, der zu erheblichen Einsparungen geführt hat.
Während die derzeit schon möglichen Ausschreibungen der Ermittlung des kostengünstigsten Anbieters dienen, ohne die anderen Leistungserbringer auszuschließen, ist im Zuge der Gesundheitsreform nun geplant, über einmalige Ausschreibungen Anbieter mit der gesamten Versorgung eines Hilfsmittels zu beauftragen und gleichzeitig andere Anbieter auszuschließen. Dies soll gekoppelt werden mit einer Abschaffung des bisherigen Zulassungsverfahrens.
Während Ausschreibungen im Baubereich oder anderen Bereichen der öffentlichen Hand nicht existenzgefährdend für die Betriebe sind, weil für sie auch andere Auftraggeber in Frage kommen, sind die Krankenkassen die einzigen Vertragspartner der Hilfsmittelerbringer. Diese unterschiedlichen Formen der Ausschreibungen sind damit in keiner Weise, insbesondere nicht hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter, vergleichbar. Diejenigen Leistungserbringer, die nicht den Zuschlag bei einer Ausschreibung erhalten und mit denen kein Vertrag geschlossen wird, würden nach den Plänen des Gesundheitsministeriums ihre Zulassung verlieren. Dies hätte gravierende Konsequenzen für jeden einzelnen dieser Leistungserbringer - und für die Vielfalt der Leistungserbringer generell:
- Ausschreibungen würden zu Gunsten einiger weniger Großanbieter die Strukturen der mittelständischen Leistungserbringer zerstören. Als kleine und mittelständische Unternehmen sichern die Gesundheitshandwerke qualifizierte Beschäftigung von rund 160.000 Menschen und investieren überproportional in die qualifizierte Aus- und Fortbildung.
- Die Versicherten hätten nicht mehr den Vorteil einer großen Auswahl an Leistungserbringern. Es würden vielmehr zahlreiche Leistungserbringer vom Markt verschwinden und der verschärfte Wettbewerb auf der Anbieterseite ad absurdum geführt. Den monopolistisch strukturierten Nachfragern (Kassen) stünden schließlich nur noch monopolistisch strukturierte Leistungserbringer gegenüber - mit allen Konsequenzen für die wertvollen mittelständischen Strukturen. Ausschreibungen mit dem so genannten "K.o.-Effekt" führen also im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb.
- Wenn als Folge von Ausschreibungen nur noch wenige Anbietergruppen und Großbetriebe übrig bleiben, wird eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Versicherten gefährdet. Die Hilfsmittelerbringer wären nur noch überregional oder virtuell (im Internet) tätig.
Der ZDH mahnt daher weitgehende Korrekturen am Gesetzeswerk an.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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