Gesundheitsschutz muss auch für Ärzte gelten / Hoppe warnt vor Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes
(Berlin) Es bedarf keiner Umfrage, um zu wissen, dass Patienten nicht von übermüdeten Ärzten behandelt werden wollen. Im Gegenteil, Patienten wollen mehr Zeit für das Gespräch mit ihrem Arzt haben; Patienten erwarten zu Recht von ihrem Arzt Kompetenz, Zuwendung und auch Leistungsfähigkeit. Wie aber soll all das bei Dauereinsätzen von über 24 Stunden noch möglich sein? Gesundheitsschutz muss deshalb auch und gerade für Ärzte gelten, appellierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe an die Mitglieder des Bundesrates, die heute (25. November 2005) über eine weitere Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes für Ärzte beraten.
Auf Initiative des Freistaates Bayern soll der Bundesrat beschließen, die vor dem Europäischen Gerichtshof erstrittenen Verbesserungen, also die Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, erneut um zwei Jahre auszusetzen. Es ist kennzeichnend für die gegenwärtige Demotivationskultur in der Gesundheitspolitik, auf Kosten ärztlicher Ethik, Einsatzbereitschaft und vor allem auf Kosten der Gesundheit junger Ärztinnen und Ärzte die Krankenhäuser gesundsparen zu wollen, sagte Hoppe.
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