Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Getrübte Urlaubsfreude: Wie reklamiere ich richtig? / Die Verbraucherzentrale gibt Tipps

(München) - Statt Erholung und schöner Erlebnisse wird die Urlaubsfreude oft durch eine Menge Ärger getrübt. Da hob der Flieger nur mit Verspätung ab, erfüllte das Zimmer nicht die Erwartungen oder es wurde statt der Vollpension nur ein lauwarmer Imbiss serviert. Lang ist die Liste der unliebsamen Souvenirs, die Touristen mit nach Hause tragen. „Wer vom Reisepreis einen Teil zurückfordern will, sollte sofort nach Urlaubsende zu Stift und Papier greifen“, rät Petra von Rhein, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Alle Forderungen müssen innerhalb eines Monats nach gebuchtem Reiseende beim Veranstalter vorliegen. „Voraussetzung ist allerdings, dass bereits am Urlaubsort die Mängel beim Reiseleiter angezeigt worden sind“, so die Verbraucherzentrale. Rat und Hilfe bieten die Verbraucherschützer in ihren Beratungsstellen.

Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Ausführliche Informationen enthält auch der Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“. Er kostet 4,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen erhältlich. Zu bestellen ist er zuzüglich zwei Euro für Porto und Versand unter Tel. 0180 / 500 14 33 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobil-funkpreise können abweichen).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553

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