Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Gewährleistungsfristen: Drei Jahre sind zuviel

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium will die Gewährleistungsfristen unter anderem bei Kaufverträgen einheitlich auf drei Jahre verlängern. Das legt der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts fest. Dazu erklärte jetzt in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:

Der Einzelhandel sieht mit Sorge, dass in Zukunft die gesetzliche Gewährleistung bei Käufen auf drei Jahre verlängert werden soll. Mit dieser Frist liegt die Bundesregierung noch ein Jahr über dem von Brüssel geforderten Zeitraum. Die dem Entwurf zugrundeliegende EU-Gewährleistungsrichtlinie hat eine Frist von zwei Jahren festgeschrieben.

Eine dreijährige Gewährleistungsfrist würde für die Unternehmen der Einzelhandelsbranche eine große Belastung bedeuten. Denn dann könnten Verbraucher noch drei Jahre, nachdem sie einen Artikel gekauft und auch genutzt haben, Mängel reklamieren. Der Handel müsste dann das Reklamierte reparieren oder gegebenenfalls neu liefern. Wäre dies nicht möglich, könnten die Käufer auch noch nach drei Jahren vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schon die von Brüssel festgelegten und verbindlichen zwei Jahre würden den Einzelhandel enorm belasten. Diese Bürde würde bei einer Dreijahresfrist noch wachsen. Wenigstens ist geplant, dem Handel die Möglichkeit zu geben, diesen Gewährleistungszeitraum über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf zwei Jahre zu reduzieren.

Auf jeden Fall wäre es unabdingbar, dass der Einzelhandel auch seinerseits bei seinen Lieferanten im Rahmen der gleichen Frist Regress nehmen kann, wenn der Verbraucher sein Recht auf Gewährleistung geltend macht. Andernfalls wären gerade kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftlich kaum in der Lage, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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