Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

Gewerkschaft NGG fordert erneut gesetzliche Regelung des Informantenschutzes

(Berlin) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR v. 21.7.2011 Heinisch ./. Deutschland), wonach die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, die Missstände bei ihrem Arbeitgeber veröffentlicht hatte, gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, sollte, so der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Franz-Josef Möllenberg, Anlass für die deutsche Bundesregierung sein, ihren Widerstand gegen eine gesetzliche Regelung des Informantenschutzes aufzugeben. Das Urteil des EGMR weise die Richtung. Möllenberg erinnerte daran, dass am Widerstand der CDU/CSU zu Zeiten der großen Koalition eine Initiative zur gesetzlichen Regelung des Informantenschutzes gescheitert sei.
"Eine gesetzliche Regelung des Informantenschutzes ist, dies belege das Urteil des EGMR, dringend notwendig. Den Schutz allein den deutschen Gerichten zu überlassen, ist nicht ausreichend", so Möllenberg. "Die Gewerkschaft NGG setzt sich seit Jahren für die gesetzliche Regelung des Informantenschutzes ein. Er kann auch und gerade im Bereich der Lebensmittelwirtschaft ein wirksamer Beitrag zum Verbraucherschutz sein."
Strafbare Machenschaften einiger hochkrimineller schwarzer Schafe - wie das Beimischen dioxinhaltiger Produkte in Futtermittel, das Umetikettieren von Gammelfleisch, Panschereien oder vorsätzliche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht und das Lebensmittelrecht - schaden seit Jahren dem Ansehen der gesamten deutschen Lebensmittelindustrie.
Deshalb fordert die Gewerkschaft NGG erneut ein wirksames und schnelles Durchgreifen der Politik und einen verbesserten Schutz vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für diejenigen Beschäftigten, die so mutig sind, all jene Missstände in den Betrieben aufzudecken, die den staatlichen Kontrolleuren offensichtlich immer wieder entgehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Telefax: (030) 288849699

(cl)

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