Pressemitteilung | Verband des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD)
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betreibt aktiv Raubbau an der Krankenhauslandschaft

(Berlin) - Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mag auf den ersten Blick wie ein Beitrag zu mehr finanzieller Stabilität wirken. In der Praxis droht er jedoch, die Krankenhausversorgung in Deutschland spürbar drastisch zu verschlechtern. Denn das Gesetz setzt vor allem dort an, wo Kliniken heute schon an ihrer Belastungsgrenze arbeiten: bei Personal, Leistungsangebot und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit.

Der Entwurf will die Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung strikt an die Einnahmenentwicklung koppeln und sieht gerade bei Leistungserbringern erhebliche Einsparungen vor. Ein wesentlicher Teil der Entlastung soll aus der Begrenzung von Vergütungssteigerungen kommen; allein die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik soll nach dem Entwurf Milliardenbeträge einsparen. Zugleich wird ausdrücklich an einem hohen Leistungsniveau und an hohen Qualitätsanforderungen festgehalten.
Genau darin liegt das Problem: Krankenhäuser sollen weiterhin dasselbe oder mehr leisten, aber mit weniger finanzieller Beweglichkeit. Das ist kein abstraktes Rechenmodell, sondern eine direkte Gefahr für die Versorgung vor Ort.

Denn der demographische Wandel hat längst begonnen. Die Zahl älterer, kränkerer und pflegeintensiver Patientinnen und Patienten steigt. Gleichzeitig fehlt es in nahezu allen Bereichen an Personal: in der Pflege, im Ärztlichen Dienst, in den Funktionsbereichen und in der Verwaltung. Wer unter diesen Bedingungen die wirtschaftlichen Spielräume der Krankenhäuser weiter verengt, ohne Qualitätsvorgaben und Bürokratie spürbar zurückzunehmen, provoziert unweigerlich einen Rückbau von Versorgungsangeboten.

Für die Bevölkerung bedeutet das ganz konkret: längere Wartezeiten, weniger verfügbare Termine, spätere Operationen, häufigere Verlegungen, eingeschränkte Öffnungszeiten und den Rückzug von Krankenhäusern aus der Fläche und aus Leistungsbereichen mit hohen Vorhaltekosten. Die Versorgung wird nicht auf einen Schlag zusammenbrechen. Sie wird schleichend schlechter, langsamer und unzuverlässiger. Genau das ist die reale Gefahr dieses Gesetzes.
Hinzu kommt: Der Entwurf verschärft den administrativen Druck weiter. Neue Nachweis- und Steuerungsmechanismen, mehr Prüfungen und zusätzliche Verfahrensanforderungen binden Personal, das in den Kliniken ohnehin knapp ist. Die höheren Prüfquoten bei Krankenhausabrechnungen und weitere formale Vorgaben stehen beispielhaft für eine Entwicklung, die Beschäftigte von der Patientenversorgung weg und an Schreibtische zwingt.

Besonders kritisch ist das Signal an die Pflege. Obwohl die Belastung in den Teams seit Jahren hoch ist und der Fachkräftemangel die Versorgung vielerorts begrenzt, soll das Wachstum der Budgets eingehegt und die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen beendet werden. Der Entwurf selbst beschreibt die erheblichen Ausgabensteigerungen im Pflegebereich und leitet daraus neue Begrenzungen ab.

Das ist aus Sicht der Praxis gefährlich. Denn gute Versorgung entsteht nicht auf dem Papier, sondern durch Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten. Wenn diese Menschen fehlen oder überlastet sind, helfen auch formale Qualitätsvorgaben nicht weiter. Dann müssen Betten gesperrt, Stationen zusammengelegt, Leistungen eingeschränkt und Behandlungen verschoben werden.

Der VKD warnt deshalb mit Nachdruck: Dieses Gesetz stabilisiert Beiträge nicht folgenlos. Es verlagert den Druck direkt in die Krankenhäuser – und damit in die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Wer die Finanzierung deckelt, aber den Versorgungsauftrag, die Qualitätsanforderungen und die Bürokratie unangetastet lässt, erzeugt keine Effizienz, sondern Mangel im System.

Diese Entscheidung mag aus volkswirtschaftlichen Erwägungen notwendig sein. Wir weisen an dieser Stelle jedoch deutlich darauf hin, dass die aus dem GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz resultierenden Folgen für die Versorgungslandschaft nicht aufgrund von Missmanagement im Krankenhaus eintreten werden, sondern als Auswuchs eines klaren politischen Willens. Die Verantwortung für die absehbare Verschlechterung der Situation deutscher Krankenhäuser liegt ausschließlich beim Bundestag, der ein solches Gesetz verabschiedet. Wenn bereits heute drei von vier Krankenhäusern Verluste schreiben, dann wird sich diese Situation mit diesem Gesetz weiter deutlich verschlechtern. Freigemeinnützige Träger ohne Ausgleichsmöglichkeiten der Gesellschafter werden den Krankenhausmarkt in Größenordnung verlassen müssen, und bei den kommunalen Krankenhäusern wird der Steuerzahler die weiter zunehmenden Verluste ausgleichen. Wir bedauern sehr, welche Entwicklung nun eingeschlagen werden soll. Dies ist jedoch die Konsequenz daraus, dass die Praktiker an der Entwicklung der Veränderung nicht gehört wurden, sondern ausschließlich auf eine Expertenkommission ohne operative Verantwortung in der Beratung gesetzt wurde. Der VKD bedauert, dass derzeit seitens der Politik kein Interesse an einem konstruktiven Dialog besteht. Anders ist auch nicht zu erklären, dass die gewährte Frist für die Verbändeanhörung nicht einmal 1,5 Werktage umfasste.

Der übergeordnete Wille, die Beiträge zur GKV zu stabilisieren, darf nicht dazu führen, dass blind und ohne Auswirkungsanalyse weitere Flickschusterei betrieben wird, ohne dass ein konkretes, verständliches Zielbild existiert, welches demographische Entwicklungen, die Frage nach Leistungsumfängen im Gesundheitswesen sowie die wirtschaftlichen Entwicklungen insgesamt in den Blick nimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911

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