Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Politik spart an den Strukturen, die sie reformieren will

(Wiesbaden) - Der Deutsche Bundestag will heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschieden. Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) warnt erneut eindringlich vor den Folgen des Gesetzes. Das Gesetz steht exemplarisch für einen grundlegenden Widerspruch in der aktuellen Gesundheitspolitik: Die Bundesregierung kündigt Strukturreformen, bessere Patientensteuerung und eine Neuordnung der Versorgung an, belastet aber zugleich genau die Praxen und Kliniken, die diese Reformen tragen sollen.

„Wer die Versorgung neu ordnen will, muss zuerst die Versorgungswirklichkeit ernst nehmen“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. „Beitragssätze lassen sich nicht nachhaltig stabilisieren, indem man die Strukturen schwächt, die Patientinnen und Patienten täglich versorgen. Das ist keine Strukturreform, sondern Sparpolitik zulasten der Versorgung.“

Reformanspruch trifft auf Versorgungsrealität

Aus Sicht des BDI liegt der zentrale Fehler darin, dass kurzfristige Kostendämpfung vor eine tragfähige Reformstrategie gestellt wird. Die Politik will sparen, ohne offen über Prioritäten, Steuerfinanzierung und die notwendigen Voraussetzungen guter Versorgung zu sprechen. Die Folgen werden aber in den haus- und fachärztlichen Praxen, Kliniken und am Ende bei den Patientinnen und Patienten spürbar: weniger Kapazitäten, weniger Leistungen, längere Wartezeiten, mehr Bürokratie und weiter steigender Druck auf das Personal.

Sparpolitik ersetzt keine Patientensteuerung

Besonders deutlich wird dieser Widerspruch in der ambulanten Versorgung. Die hausärztliche Entbudgetierung wird faktisch entwertet, wenn Mehrversorgung wieder an gedeckelte Finanzvolumina gekoppelt und bei Überschreitung mit Abschlägen belegt wird. Wer mehr Patientinnen und Patienten versorgt, darf dafür nicht schlechter gestellt werden. Eine künftige Primärversorgung braucht starke Hausarztpraxen, keine neue Budgetlogik durch die Hintertür.

Gleichzeitig zeigen die im Koalitionsausschuss verabredeten Verschärfungen bei Krankschreibungen, wie weit Reformanspruch und Versorgungsrealität auseinanderliegen. Eine AU-Vorlage ab dem ersten Krankheitstag ist bereits heute möglich. Sie faktisch zum Regelfall zu machen und zugleich die Telefon-AU abzuschaffen, erzeugt zusätzliche, medizinisch häufig vermeidbare Praxiskontakte.

„Wer kranke Menschen ohne medizinische Notwendigkeit in volle Wartezimmer zwingt, hat aus der Corona-Pandemie wenig gelernt“, so Neumann-Grutzeck. „Die telefonische Ersteinschätzung und eine gezielte Triage entlasten unsere Praxen, vermeiden Infektionsrisiken und schützen damit Patienten und Praxispersonal. Das jetzt zurückzudrehen, ist organisatorisch falsch und medizinisch widersinnig.“

Wer Termine will, muss Kapazitäten erhalten

Auch die fachärztliche Versorgung wird durch das Gesetz massiv geschwächt. Die Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie der Wegfall von Dringlichkeitsmechanismen treffen Instrumente, die zusätzliche Termine, offene Sprechstunden und schnellere fachärztliche Versorgung überhaupt erst ermöglicht haben.

„Es ist unglaubwürdig, Erwartungen an schnellere Facharzttermine – bis hin zu einer Termingarantie – zu wecken und gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage zusätzlicher Termine zu zerstören“, kritisiert Dr. med. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI. „Das Ergebnis wird nicht bessere Steuerung sein, sondern weniger Termine, längere Wartezeiten und eine Einschränkung des ambulanten Leistungsangebots.“

Krankenhausreform braucht Ordnung statt kalter Strukturbereinigung

Auch in den Krankenhäusern verschärft das Gesetz bestehende Probleme. Der BDI unterstützt das Ziel der Krankenhausreform, durch mehr Spezialisierung, eine qualitätsorientierte Leistungsgruppensystematik und bessere regionale Planung die stationäre Versorgung bedarfsgerecht zu ordnen. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Umbau geplant und mit ausreichender Übergangszeit erfolgt.

Genau das droht durch die aktuellen Maßnahmen unterlaufen zu werden. Wenn gesetzliche Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig refinanziert werden, Erlöse begrenzt, MD-Prüfungen ausgeweitet und zusätzliche Regulierungen geschaffen werden, entsteht keine geordnete Strukturreform, sondern die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung. Dann entscheidet nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf einer Region darüber, welche Klinikstandorte künftig gebraucht werden, sondern die kurzfristige Liquiditätslage einzelner Häuser.

„Die Krankenhausreform ist richtig, wenn sie Qualität stärkt und Versorgung planvoll neu ordnet“, betont PD Dr. med. Kevin Schulte, 2. Vizepräsident des BDI. „Sie wird aber gefährdet, wenn Kliniken schon vor Abschluss dieses Prozesses finanziell so unter Druck geraten, dass Insolvenzen über Strukturen entscheiden. Wir brauchen Konzentration dort, wo sie medizinisch sinnvoll ist, aber keine ungesteuerte Marktbereinigung zulasten der Patientinnen und Kolleginnen und Kollegen.“

Versorgung lässt sich nicht kaputtsparen

Der BDI fordert die Politik auf, die aktuellen Reformvorhaben zusammenhängend zu betrachten und nicht durch isolierte Sparmaßnahmen zu unterlaufen. Primärversorgung, Patientensteuerung und Krankenhausreform brauchen verlässliche Finanzierung, klare Verantwortlichkeiten und praxistaugliche Abläufe.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), Bastian Schroeder, Geschäftsführer(in), Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611 18133-0

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