Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedeutet weitere acht Prozent Minus für Apotheken

(Berlin) - Die im Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen bedeuten für die von jahrelangem Vergütungsstillstand, Inflation und steigenden Personalkosten gebeutelten Apotheken eine weitere drastische Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. "Die Erlöse der Apotheken aus der GKV-Versorgung sinken immer weiter ab. Im Jahr 2020 hat eine Durchschnittsapotheke 85.000 Euro vor Steuern aus der GKV-Versorgung erwirtschaftet. 2021 waren es noch 79.000 Euro. Schreibt man dieses Ergebnis mit den Kürzungsplänen für das nächste Jahr fort, sinkt der Betrag erneut um mehr als acht Prozent auf 72.500 Euro. Das geht zu weit und nimmt den Betrieben jede Luft zum Atmen", erklärt dazu der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Thomas Dittrich.

Dittrich weiter: "Die Vergütung für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit fast zehn Jahren nicht mehr angepasst worden. Überfällige höhere Tarifabschlüsse für die Angestellten, steigende Energiepreise und die Inflation belasten die Betriebe derzeit schon mehr als genug. Sie in dieser Situation mit weiteren Honorarabschlägen belegen zu wollen, ist einfach widersinnig."

Zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz findet heute eine Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag statt. Im Kabinettsentwurf ist für zwei Jahre eine Erhöhung des Abschlags, den Apotheken der GKV für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel einräumen müssen, von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) vorgesehen. Das entspricht einer Belastung der 18.000 Apotheken in Höhe von 120 Mio. Euro (netto) pro Jahr. Eine Durchschnittsapotheke verliert dadurch rund 6.500 Euro an Gewinn.

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin Heidestr. 7, 10557 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Fax: (030) 40004-598

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