Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

GOÄ nimmt Kurs auf GKV / BDI empfiehlt Sonder-Ärztetag

(Wiesbaden) - Offenbar steht mit der Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ein Paradigmenwechsel an: Zwischen Bundesärztekammer und den Kostenträgern PKV und Beihilfe wird eine gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) eingerichtet, die den GKV-Institutionen Gemeinsamer Bundesausschuss und Bewertungsausschuss ähnelt.

Die entscheidenden Elemente der GOÄ, wie individuelle Rechnungsstellung durch flexible Multiplikatoren sowie die Flexibilität des Leistungskatalogs durch Analogziffern, werden stark eingeschränkt.

Der BDI nimmt mit Unmut zur Kenntnis, dass die PKV nach der geplanten Novellierung des Paragrafenteils mehr und mehr Kurs in Richtung gesetzliche Krankenversicherung nimmt. Die Einnahmen und die Beitragsgestaltung der PKV werden dagegen nicht reguliert. Von der Novellierung profitieren in erster Linie die privaten Versicherer und die Haushalte der Länder, zu Lasten der Ärzte. Die ärztliche Öffentlichkeit ist über die Inhalte der Änderungen nach wie vor nicht informiert.

Eine solche weitreichende Entscheidung darf nach Ansicht des Berufsverbands Deutscher Internisten nicht ohne eine breite Vorabinformation aller Berufsverbände getroffen werden. Der BDI fordert deshalb in einem Brief an die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern (s. Anlage) einen Sonder-Ärztetag allein zu diesem Thema. Er begrüßt die inzwischen bekannt gewordene Absicht der Bundesärztekammer, in Kürze eine Informationsveranstaltung für die Berufsverbände durchzuführen. Zur Vorbereitung dieser Veranstaltung soll die BÄK umgehend die aktuell gültige Version des Paragrafenteils allen Berufsverbänden zur Verfügung stellen, um gleichen Informationsstand zu schaffen und eine ausführlich Vorbereitung für das Treffen der Berufsverbände zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(cl)

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