Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Grüne Gentechnik: Seehofer muss als Anwalt der Verbraucher auftreten / vzbv: Vorsorge und Wahlfreiheit für Verbraucher statt Profit für Saatgutkonzerne

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Bundesverbraucherminister Horst Seehofer aufgefordert, sich in der Gentechnik-Politik endlich als Verbraucherschutzminister zu präsentieren. "Als oberster Anwalt der Verbraucher muss Seehofer national wie international um das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher kämpfen, nicht um den Profit multinationaler Saatgutkonzerne", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Dabei ginge es vor allem um die Beibehaltung der nationalen Haftungsregeln für den Gentechnikanbau und die Ausweitung der Gentechnikkennzeichnung. Auch müsse Ländern das im Cartagena-Protokoll verankerte Recht gewährt werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) generell zu verzichten, wenn eine Koexistenz der Anbauverfahren nicht sichergestellt werden kann.

Am kommenden Dienstag wird das Urteil der WTO zur Gentechnik-Klage der USA gegen die EU erwartet. Die USA, Kanada und Argentinien hatten die EU im August 2003 wegen ihres "de-facto-Moratoriums" verklagt. Aus Vorsorgegründen hatte die EU von 1998 bis 2004 keine Zulassungen für die Einfuhr genmanipulierter Futter- und Lebensmittel in die EU erteilt. Für den Fall, dass die EU unterliegen sollte, drohen Schadensersatzforderungen sowie weitere Klagen, z.B. gegen die EU-Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel aus GVO. Auch würde sich der Druck auf andere Länder, zum Beispiel in Afrika und Asien erhöhen, keine Importbeschränkungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel auszusprechen. "Es wird sich zeigen, ob die WTO die Exportinteressen weniger Staaten über die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsländer und die Rechte der Verbraucher stellt", so Müller. Die Interessenlage der USA ist eindeutig: 85 Prozent der in den USA angebauten Sojabohnen, 76 Prozent der Baumwolle und 45 Prozent des Mais sind gentechnisch verändert. "Nicht die WTO hat darüber zu entscheiden, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen werden, sondern die Verbraucher", so Edda Müller. Horst Seehofer müsse sich dafür einsetzen, dass die Verbraucherinteressen in der WTO berücksichtigt werden.

Wiederholt hatte der vzbv die neue Bundesregierung davor gewarnt, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu Gunsten multinationaler Saatgutkonzerne zu opfern. Zentraler Punkt sind die Pläne zur Abkehr von der gesamtschuldnerischen Haftung. "Die Einrichtung eines allgemeinen Haftungsfonds würde dazu führen, dass sich Gentechnik anbauende Landwirte nicht mehr verantwortlich fühlen für das, was auf ihren Feldern geschieht", so Edda Müller. Nur die Beibehaltung der geltenden Mindestregelung könne gewährleisten, dass weiterhin gentechnikfrei produziert werden kann und Verbraucher und Landwirte die Wahl haben zwischen gentechnikfreien und GVO-Produkten. Bei einer Neuregelung sei zudem zu befürchten, dass der Mittelstand unter Druck und die Bauern zunehmend in Abhängigkeiten geraten werden. Darüber hinaus fordert der vzbv die Ausweitung der Kennzeichnung auch auf tierische Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden sowie Kennzeichnungsregelungen für Saatgut mit GVO.

"Aufklärung ist nicht das Problem, sondern Information. Und damit eine Möglichkeit zu geben, für den Verbraucher seiner Präferenz, und die ist immer noch gegen Gentechnik, dann auch wirklich ein entsprechendes Handeln folgen zu lassen", so Edda Müller in ZDF.umwelt. Nicht nur die große Mehrheit der Verbraucher lehne GVO ab, auch der Widerstand unter den Landwirten wachse. Mehr als 22.000 Landwirte in 84 Gentechnikfreien Regionen mit mehr als 727.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche haben sich bereits dazu verpflichtet, auf ihren Äckern keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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