Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Grüne Kraft-Wärme-Kopplung stärken

(Berlin) - Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sollte nach einer Überarbeitung ab 2026 bis 2035 verlängert werden, fordert der BEE in seinem Positionspapier. Vorher ist die Fördersystematik auf zukunftsfeste grüne Anlagenkonzepte umzustellen.

BEE-Präsidentin Simone Peter: „Moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzieren als regenerative Kombi-Kraftwerke sauber und effizient Strom und Wärme. Für die kommunalen Wärmenetze bieten sie sich damit ebenso an wie für das klimaneutrale Stromsystem, indem sie als dezentrales Back-up eine wichtige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom bieten. Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei ca. 9 Gigawatt installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18-27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse.

Um dieses Potenzial zu heben, muss im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden. Für bestehende KWK-Systeme sind Anreize für den Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energieträger zu schaffen. Um einen strommarktgeführten Betrieb zu fördern, sollten die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöht werden. Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt.“

Im Detail sollte die Fördersystematik so weiterentwickelt werden, dass

• neue Förderzusagen nur noch „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit einem
Mindestanteil von Erneuerbarer Wärme im angeschlossenen System erhalten und dieser Mindestanteil schrittweise auf 100 % erhöht wird;

• alle Erneuerbaren Energien auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können, d. h. der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK gestrichen wird und auch Grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können;

• Anreize für bestehende KWK-Systeme gesetzt werden, höhere EE-Anteile zu integrieren, wobei eine Finanzierung über die KWK-Umlage zu vermeiden ist.

Darüber hinaus sollte das KWKG analog zum EEG nicht durch eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Das entlastet den Endkundenstrompreis und setzt zusätzliche Anreize zur Nutzung strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor, insb. Wärmepumpen und batterieelektrische Antriebe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Adrian Röhrig, Referent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 27581700

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