Häusliche Pflege bei Schwangerschaft und Haushaltshilfe jetzt steuerfinanziert / Bundesrat beschließt Verordnung über versicherungsfremde Leistungen
(Berlin) - Mit der Diskussion um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen geraten auch regelmäßig die Kosten für die so genannten versicherungsfremden Leistungen in den Blickpunkt. Dieses war auch anlässlich des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) der Fall.
Durch das GMG wurde festgelegt, dass sich der Bund ab 2004 pauschal an den Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen beteiligt. Die Details dazu sind in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt, der der Bundesrat zugestimmt und die am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Die Verordnung legt die versicherungsfremden Leistungen sowie die Verteilung des Pauschalbetrages des Bundes dafür fest. Der Pauschalbetrag deckt nur einen Teil der Kosten. Er beträgt 2004 eine Milliarde Euro, 2005 dann 2,5 Milliarden Euro und ab 2006 4,2 Milliarden Euro.
Diese Beträge werden den Kassen nachträglich erstattet. Auch einige Leistungen von Pflegediensten sind davon betroffen. Die häusliche Pflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist ebenso wie die gesamte Haushaltshilfe der Krankenversicherung rückwirkend ab 1. Januar eine versicherungsfremde Leistung.
"Die Steuerfinanzierung von Leistungen, die nicht unmittelbar in die Krankenversicherung gehören, entspricht einer Forderung des bpa und wird daher ausdrücklich befürwortet. Schwangerschaft ist keine Krankheit, gleichwohl ist die Pflege von werdenden Müttern in der Häuslichkeit wirtschaftlicher als ein Krankenhausaufenthalt. Ähnlich wichtig ist die hauswirtschaftliche Unterstützung von Familien bei Krankheit der Mutter. Ohne diese Unterstützung wäre eine Genesung zu Hause unmöglich oder ein Krankenhausaufenthalt vorprogrammiert. Es ist daher eine sozial ausgewogene und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung des Gesetzgebers die Leistungen umzufinanzieren anstatt sie abzuschaffen" so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Für Pflegedienste und Hilfeempfänger bleibt das Verfahren wie bisher. Der Arzt stellt die Notwendigkeit des Hilfebedarfs fest und die Krankenkasse bescheidet die Leistungsanträge. Die Pflegedienste erbringen als Vertragspartner die Sachleistung zu Lasten der Krankenkasse. Diese verrechnet ihre Kosten für die versicherungsfremden Leistungen und erhält anteilig einen steuerfinanzierten Pauschalbetrag erstattet.
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