Pressemitteilung | k.A.

Handel fordert die Verlängerung des Beschäftigungsförderungsgesetzes

(Berlin) - "Das Beschäftigungsförderungsgesetz muss schnellstens verlängert werden, um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder herzustellen," dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände (BDH), am 16. August in Berlin zur Diskussion um die Verlängerung des Beschäftigungsförderungsgesetzes. Das auf den 31.12.2000 befristete Gesetz sieht vor, dass Zeitarbeitsverträge für die Dauer von maximal 2 Jahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden können, wobei innerhalb dieser Zeitspanne eine dreimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages möglich ist.

Gerade der Handel ist aufgrund von saisonalen Schwankungen (Weihnachtsgeschäft, Schlussverkäufe) und unterschiedlicher Kundenfrequenzen innerhalb des Jahres dringend auf diese Form der Beschäftigung angewiesen. "Es hat sich gezeigt, dass zunächst befristet eingestellte Beschäftigte sehr häufig in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Von einem Missbrauch befristeter Verträge - wie von Gewerkschaftsseite behauptet – kann daher keine Rede sein", sagte Dr. Fuchs.

Eine Abschaffung des Gesetzes ist aus Sicht des Handels beschäftigungspolitisch kontraproduktiv, da dies dazu führen wird, dass notwendige Einstellungen gerade in den kleinen und mittleren Betrieben nicht selten unterbleiben werden. "Zur Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts ist das Beschäftigungsförderungsgesetz daher dringend erforderlich," sagte Dr. Fuchs.


Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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