Pressemitteilung | k.A.

Handel zur Sitzung des Bundesrats-Finanzausschusses: Gordischen Steuerknoten durchschlagen

(Berlin) - Der Handel stellt besorgt fest, dass der große Wurf für eine durchgreifende Steuerreform bis heute ausgeblieben ist. Die Steuersenkungen für Betriebe und Bürger sind ungenügend und im Gestrüpp kurzsichtiger Kameralistik hängen geblieben.

Die Steuereinnahmen sprudeln stärker als zuvor. Gemessen an den deutlich höheren Steuereinnahmen bleibt für Bürger und Betriebe aber nur eine Mini-Entlastung. Der Handel erwartet daher vom Bundesrat den Durchbruch für mehr Netto für alle. Dies erklärte der Vorsitzende des Steuerausschusses der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) Hans Michelbach zu der am 255. Mai anstehenden 2./3. Lesung des Steuersenkungsgesetzes im Finanzausschuss des Bundesrates.

Der Handel fordert als Minimum eine Lösung mit einem flachen Tarif bis 40 Prozent Spitzensteuersatz, der aber erst bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 130.000 DM greift. Damit wird die Notwendigkeit zur Entlastung gerade der mittleren Einkommen erreicht. Von spürbaren Entlastungen profitieren Bürger und Betriebe. Auch der Fiskus gewinnt letztlich, wenn durch eine stärkere Wachstumsdynamik und eine auf einem breiteren Fundament stehende Binnenkaufkraft neue Arbeitsplätze entstehen können. Regierung und Union sind gefordert, den steuerpolitischen Knoten aufzulösen und die unterschiedlichen Enden des Seils zu einem sinnvollen, steuersystematischen Ganzen zusammenzuführen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates sollte nun die Chance ergreifen und den Worten Taten folgen lassen. Ein flacher Tarif bei der Einkommensteuer macht Arbeit und Leistung attraktiv. Komplizierte Hilfskonstruktionen wie das Optionsrecht werden entbehrlich. Ohnehin ist es für mittelständische Betriebe gerade auch im Handel nicht attraktiv.

Die Korrekturen, die der Deutsche Bundestag am Steuersenkungsgesetz vorgenommen hat, haben die ursprünglich geplanten Verschlechterungen auch für den Handel geringfügig entschärft. Sie sind aber noch lange nicht ausreichend. Die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen von Kapitalgesellschaft ist richtig, Personengesellschaften sind aber immer noch benachteiligt. Daran ändert auch die Anhebung des Freibetrages für Betriebsveräußerungen von Personengesellschaften von bisher 60.000 DM auf 100.000 DM sowie die Steuerfreiheit privater Veräußerungsgewinne bis zu einer Beteiligungshöhe unter 5.000 DM Nennkapital wenig. Hier muss erneut nachgebessert werden. Die Anhebung auf 500.000 DM beim Freibetrag kann ein Beitrag dazu sein. Eine Gleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften muss das Ziel bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
BDH, Christian Schindler, Tel.: 0228/2600413, Fax: 0228/2600435

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