Handwerk bietet Beratung zur Energieausweispflicht
(Berlin) - Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten oder verleasen will, muss dann dem potentiellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Betroffen sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Der ZDH stellt zu den neuen Regelungen des Gebäudeenergieausweises einen Flyer bereit, der detailliert informiert und Empfehlungen gibt. Sie können den Flyer hier bestellen: http://www.zdh.de/publikationen/flyer-broschueren/flyer-zum-neuen-gebaeudeenergieausweis.html.
Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen zudem qualifizierte und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung beantworten und die Energieausweise ausstellen. Die Energieberater unterstützen ihre Kunden auch dabei, energetische Schwachstellen zu erkennen und Modernisierungen vorzubereiten bzw. durchzuführen. Die Gebäudeenergieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des ZDH: http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt/umwelt-und-energiepolitik/energieberatung.html"
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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