Handwerk erwartet Beitragsstabilität und Generationengerechtigkeit
(Berlin) Das Handwerk fordert Bundesregierung und Opposition auf, sich bald möglichst auf einen vernünftigen Konsens zur Reform der Alterssicherung zu verständigen. Ohne weiteren Zeitverlust müsse im Herbst ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. "Dabei ist es unerlässlich, den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft auf unter 19 Prozent zu stabilisieren und den Erfordernissen der Generationengerechtigkeit Rechnung zu tragen", betonte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, in Berlin.
In der gesetzlichen Rentenversicherung müsse sich die längere Lebenserwartung stärker in der Rentenanpassungsformel niederschlagen. Dies könne am besten durch die sofortige Einführung eines vollen Demographiefaktors erreicht werden. Damit wäre mehr Gerechtigkeit gewährleistet als mit dem vorgesehenen Ausgleichsfaktor.
Tatsächlich liegt der durchschnittliche Rentenbeginn heute bei rund 60 Jahren. Deshalb müssen die derzeitigen Abschläge auf die Rentenhöhe bei einem Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr erhöht werden, so Philipp.
Zudem sei der Ausbau der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis entscheidend. Dabei sollte einheitlich die nachgelagerte Besteuerung für alle Beiträge zur Altersvorsorge - auch für Selbständige - eingeführt werden. Geleistete Vorsorgebeiträge müssen aber nicht nur steuer-, sondern auch beitragsfrei gestellt werden.
Einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung lehnte Philipp ab. Die Entgeltumwandlung sei ein gutes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, müsse aber - wie im "Altersvorsorgekonzept Handwerk" - auf einer doppelten Freiwilligkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer basieren. Das Konzept des Handwerks ermöglicht die Umwandlung etwa von Guthaben aus Arbeitszeitkonten in betriebliche Altersvorsorgeansprüche.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin
Telefon: 030/206190
Telefax: 030/20619460