Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk unterstützt Forderungen des EU-Parlaments zum Gesetz über Digitale Dienstleistungen / "Datenzugang ist elementar für Geschäftsmodell vieler Handwerksbetriebe"

(Berlin) - Am 1. Oktober hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments für den Initiativbericht von Tiemo Wölken (SPD) zum Digitalen Dienstleistungsgesetz (Digital Services Act) gestimmt. Vorausgegangen waren in dieser Woche zwei weitere diesbezügliche Abstimmungen in den Ausschüssen Recht und Binnenmarkt. Damit haben die Fachausschüsse des EU-Parlaments ihre Vorstellungen zum Gesetz über Digitale Dienstleistungen an die EU-Kommission gerichtet, die bis Jahresende einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen will. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Die Vorstellungen des Europäischen Parlaments, vor allem im Wölken-Bericht, weisen bei wichtigen Punkten in die richtige Richtung, etwa beim Thema faire Bedingungen auf Online-Plattformen. Wir unterstützen etwa die Forderung, den Datenaustausch mit dem Ziel zu erleichtern, ungerechtfertigte Vorteile großer Plattformbetreiber zu bekämpfen. Der Zugang zu Daten ist elementar, um die Geschäftsmodelle vieler Handwerksbetriebe erhalten zu können. Die Betriebe brauchen einen fairen Zugang zu den Plattformdaten ihrer Kunden, um ihnen passgenaue Dienstleistungen anbieten zu können. Eine nachträgliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts allein reicht nicht aus, um gegen Wettbewerbsverzerrungen wie self-preferencing vorzugehen, die durch bestimmte Online-Plattformen verursacht werden. Die in dieser Woche verabschiedeten Berichte müssen von der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

Eine bessere Interoperabilität und Portabilität von Daten kann ebenfalls Teil der Lösung sein. Allerdings dürfen wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: Aus Handwerkssicht sehen wir keinen zusätzlichen und originären Regulierungsbedarf der Kommission bei sogenannten intelligenten Verträgen, da es sich nicht um originäre Verträge handelt. Vielmehr handelt es sich dabei um die Umsetzung "analoger" vertraglicher Vereinbarung in die Algorithmenlogik von z.B. Block-Chain-Anwendungen. Es müsste daher nur geprüft werden, ob diese softwaregebundenen Regelungen den originären vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Grundsätzlich positiv bewerten wir die Forderungen der Parlamentarier zu Notice and Action: Plattformen und Nutzer brauchen klare Regelungen, wann illegale Inhalte von Plattformen entfernt werden müssen. Entscheidend ist, dass Plattformen illegale Inhalte zwar entfernen müssen, wenn sie darauf hingewiesen werden, ihnen aber keine generelle Überwachungspflicht auferlegt wird.

Damit steht die Position des Europäischen Parlaments zum Gesetz über Digitale Dienstleistungen im Einklang mit wichtigen europäischen Rechtsakten wie der e-Commerce-Richtlinie, der Urheberrechts-Richtlinie und der Datenschutzgrundverordnung."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(rf)

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