Pressemitteilung | Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

HBCD-Einstufung: Bundesrat lässt Vernunft walten / Deklarierung HBCD-haltiger Dämmstoffe für ein Jahr ausgesetzt / Sanierungsmaßnahmen können wieder anlaufen

(Düsseldorf) - "Der Bundesrat hat heute gezeigt: Die Politik kann Fehler korrigieren. Jetzt haben wir ein Jahr Zeit, um gemeinsam an einer praktikablen Neuregelung zu arbeiten. Sanierungsmaßnahmen können jetzt wieder Schwung aufnehmen", erklärte Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen zum heutigen Beschluss des Bundesrates.

In diesem hatte die Länderkammer auf Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Deklarierung von HBCD-haltigen Dämmstoffmaterialien als "gefährlicher Abfall" für ein Jahr ausgesetzt. HBCD-haltige Materialien gelten in Deutschland nun wieder als "nicht gefährlicher Abfall". Damit ist der Bundesrat einer Forderung der Bauindustrie gefolgt.

Nicht gefährliche Abfälle unterliegen dem deutschen Umweltrecht folgend jedoch keiner Nachweisführung über deren Verwertung. Aufgrund der Aufnahme in die POP-Verordnung der EU muss allerdings sehr wohl nachgewiesen werden, dass der Stoff HBCD aus der Umwelt ausgeschleust wird. Dies geschieht am besten durch die thermische Verwertung, sprich die Verbrennung. Dies war zuvor und ist auch heute zudem die bevorzugte Verwertungsform aller Beteiligten.

Die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen bietet dem NRW-Umweltministerium nun ihre Mitarbeit an einem geeigneten Nachweisverfahren für HBCD-Dämmstoffe auch als "nicht gefährlicher Abfall" an. Hiermit könne eine dauerhafte Regelung geschaffen werden, die europäischen Vorgaben entspricht und zugleich keine Sanierungsmaßnahmen verzögert oder gar stoppt.

Zugleich richtet sich die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen in Vertretung ihrer zahlreichen Wohnungsbau- und Sanierungsunternehmen an die Entsorgungswirtschaft.

Prof. Beate Wiemann: "In der Theorie herrscht nun wieder der alte Zustand von vor dem 1. Oktober 2016. HBCD-haltige Polystyrole sind als "nicht gefährlicher Abfall" deklariert. Wir fordern die Entsorgungswirtschaft auf, ihre Preise nun auch in der Praxis wieder an das vorherige Niveau anzupassen und ihre Verweigerungshaltung bei der Entsorgung von Polystyrol-Dämmplatten aufzugeben. Die Sanierung unserer Gebäude ist klimapolitisch zu wichtig als sich hinter fadenscheinigen Rechtfertigungen zu verstecken."

Quelle und Kontaktadresse:
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. Tobias Siewert, M.A. Uhlandstr. 56, 40237 Düsseldorf Telefon: 0211 67030, Fax: 0211 674303

(wl)

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