Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Heinsberg in Angst / Gefährlicher Sexualstraftäter Karl D. in Nordrhein-Westfalen / Deutsche Kinderhilfe fordert schnelles Handeln der Politik

(Berlin) - Der Landrat des Kreises Heinsberg hat gestern (3. März 2009) die Bevölkerung darüber informiert, dass der einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter Karl D. seinen Aufenthalt in Heinsberg genommen hat:

http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/heinsberg/article/meldung-090302-152754-74-499.html

Der Mann, dem Gutachter aufgrund seiner krankhaften Persönlichkeitsstörung - extremer Sadismus - bescheinigt haben, dass von ihm eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgeht, dieser Mann muss nun 24 Stunden am Tag auf Steuerzahlerkosten von der Polizei überwacht werden - aus "polizeitaktischen Gründen" wird dies nicht offen ausgesprochen.

Karl D. hat bereits drei Mädchen in unvorstellbarer Weise gequält, wurde zwei Mal verurteilt, verweigerte jede Therapie und kündigte in der Haft Rache an. Zwei Gutachter attestierten eine akute Wiederholungsgefahr, dennoch ist der Mann in Anwendung geltenden Rechts frei.

Die Bevölkerung von Heinsberg und die Polizei, die vor Karl D. schützen muss, haben nun die lange Untätigkeit des Gesetzgebers auszubaden, die sich bis heute nicht zu einer konsequenten Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung durchringen konnten.

Nach dem erst in der vergangenen Woche in Kiel eingestellten Sicherungsverwahrungsverfahren gegen einen als gefährlich eingestuften Wiederholungstäter aus Formgründen - ein Gutachten war zu spät abgegeben worden - ist dies nun der nächste Justizskandal.

Der Beschluss des Landgerichts München II, den 57jährigen, der bereits drei Mädchen auf widerwärtige Art und Weise vergewaltigt hat, nicht in die Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist schwer vermittelbar.

Dieser Fall ist skandalös und symptomatisch für unser Justizsystem, das Kinder als Opfer zweiter Klasse sieht. Es reicht offensichtlich nicht aus, dass bereits zu viele Kinder Opfer von Fehlprognosen über eine angeblich nicht mehr bestehende Gefährlichkeit und den unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen über Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht geworden sind. Nun werden Verbrecher, die von Gutachtern eindeutig als gefährlich eingestuft werden, wegen fehlender "nachträglicher Gründe" für die Gefährlichkeit, die jedoch klar festgestellt wurde, freigelassen! Wo bleibt der Sinn für Gerechtigkeit und wo bleibt der Schutz für potenzielle Opfer in unserem Land? In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass Sexualdelikte an Kindern juristisch nur Vergehen und keine Verbrechen sind, im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel.

Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe eine Reform der Bestimmungen hinsichtlich der Sicherungsverwahrung, die dem folgenden Grundsatz genügt:

Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme, die angeordnet werden muss, wenn der Täter als gefährlich gilt. Entscheidend ist die Feststellung der Gefährlichkeit und nicht die Tatsache, wann die Gutachten oder die Tatsachen der Gefährlichkeit dem Gericht vorgetragen werden. Wenn diese von kompetenten Gutachtern nach klaren Richtlinien festgestellt wird, darf es nicht darauf ankommen, ob etwaige Fristen oder richterliche Verfügungen in früherer Zeit versäumt wurden.

Entscheidend ist der Schutz der Gesellschaft - insbesondere der schwächsten Mitglieder - vor der Gefahr, die von gefährlichen Tätern ausgeht. Um dies zu erreichen, ist der Gesetzgeber umgehend gefordert, die Regelungen vollkommen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen ist. "Will die Politik wirklich ein weiteres vermeidbares Opfer dieser Reformunfähigkeit in Kauf nehmen? Zur Rettung von Banken wurden innerhalb eines Wochenendes ganze Gesetze verabschiedet - hier muss nur eine lange bekannte Lücke geschlossen werden, um Kinder zu schützen. Allein der politische Wille der Justizministerin und ihrer Kollegen in den Bundesländern ist dazu notwendig!", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.

Eine 24-Stunden Rundumüberwachung kostet nach Angaben von Polizeikreisen 100.000 Euro im Monat - Geld, das sicher anders besser eingesetzt werden könnte, beispielsweise für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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