Herbstkonferenz für Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2005 in Berlin / DAV gegen Reformen auf Kosten der Bürger / Kritik an Überlegung zur Justizreform und der Scheidung bei Notaren
(Berlin) - Anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 17. November 2005 in Berlin erneuert der Deutsche Anwaltverein (DAV) seine Kritik an zahlreichen Vorhaben der Politik. Die durch die JuMiKo angestellten Vorüberlegungen für eine Justizreform lehnt der DAV ab. Die Bedeutung des Rechts und seiner Durchsetzung für die Bürger und die Gesellschaft dürfe nicht missachtet werden. Dies betreffe auch die Schaffung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Der dreistufige Gerichtsaufbau mit zwei Tatsacheninstanzen dürfe nicht in Frage gestellt werden. Eine Scheidung durch Notare bzw. die Regelung der Scheidungsfolgen ausschließlich durch notariellen Vertrag lehnt der DAV ebenfalls ab.
Allein hausgemachte Sparnotwendigkeit kann keine Justizreform begründen, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, anlässlich der JuMiKo. Pläne für eine Verkürzung des Rechtsweges durch eine Funktionale Zweigliedrigkeit seien ebenso abzulehnen, wie die geplanten Einschränkungen der Zulässigkeit der Berufung bzw. des Prüfungsumfanges der Berufungsinstanz und die Einschränkung der Revision.
Die Übertragung der Scheidungen auf Notare (große Lösung) scheint vom Tisch zu sein. Der DAV lehnt aber auch die kleine Lösung ab. Demnach sollen einvernehmliche Scheidungen durch das Gericht im Beschlussverfahren durchgeführt werden und die Scheidungsfolgen durch notariellen Vertrag geregelt werden. Dies bedeutet, dass ohne mündliche Verhandlungen durch Beschluss geschieden werden würde. Die einvernehmliche Scheidung durch das Gericht ohne mündliche Verhandlung bringt für die Justiz keine Vorteile und ist für die Parteien des Scheidungsverfahrens ausschließlich mit Nachteilen verbunden, erläutert Kilger. Da der bisherige Aufwand der Justiz für einvernehmliche Scheidungen nur minimal sei, gebe es auch keinen Entlastungseffekt für die Justiz. Wegen der Bedeutung der Ehescheidungen sollte auf eine persönliche Anhörung auch nicht verzichtet werden. Bei der bisher zwingenden anwaltlichen Beratung bei der Scheidungsfolgenvereinbarung müsse es bleiben, da allein sie den unerlässlichen Schutz gerade des wirtschaftlich schwächeren Teiles bei einer Scheidung garantiert.
Jeder weiß, wie wenig die Menschen in der emotional belasteten Trennungs- und Scheidungssituation in der Lage sind, ihre eigene Zukunft verantwortlich zu gestalten, erläutert Kilger. Sie bräuchten somit jemanden, der ihre Interessen vertritt. Der Notar könne dies nicht, da er zur Neutralität verpflichtet sei. Seine wesentliche Aufgabe sei die Beurkundung von Verträgen, deren Inhalt im wesentlichen von den Parteien auszuhandeln sind.
Der DAV bietet für alle zu diskutierende Bereiche sein Know how aus der alltäglichen Praxis an. Keine Reform dürfe ohne die Einbindung der Praxis beschlossen werden. Die Gefahr ist zu groß, dass diese dann an den Bedürfnissen vorbei und ausschließlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, PR-Referent
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



